Vergabe
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Höhere Wertgrenzen und Bestbieterprinzip: Hessen novelliert das Vergabe- und Tariftreuegesetz

Nach den Ländern Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg werden nun auch in Hessen Anpassungen in Sachen Vergabewesen herbeigeführt. Was wird sich künftig für Vergabestellen sowie Bieter ändern?

Höhere Wertgrenzen

Ist die geplante Novellierung umgesetzt, steigen die Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro sowie für Bauleistungen auf 750.000 Euro. Bis zu diesen Schwellenwerten dürfen Unternehmen direkt beauftragt werden, ohne dass im Vorfeld ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Bislang lag die Wertgrenze jeweils bei 10.000 Euro.

Hinsichtlich der Bauleistungen seien diese „im bundesweiten Vergleich einmalig“, so Kaweh Mansoori, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Hinsichtlich des Schwellenwertes vertrete Hessen zusammen mit Bayern und Brandenburg die Spitzenposition.

Tariftreue und „vereinfachte Angebotserstellung“

Zukünftig sind die Regelungen zur Tariftreue ab einem Auftragswert von 20.000 Euro einschlägig – und werden auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet.

Des Weiteren soll ein vorgelagertes „Präqualifizierungsverfahren Tarif“ eingeführt werden, das Unternehmen alle drei Jahre durchlaufen müssen, um zu nachzuweisen, dass sie tarifkonform bezahlen.

Dies hat zum Ziel, dass die bislang bei jedem Auftrag notwendigen Einzelnachweise entfallen. Beim „Präqualifizierungsverfahren Eignung“ wird die Laufzeit ebenfalls auf drei Jahre verlängert. Beide Bescheinigungen sollen zukünftig auch gleichzeitig erworben werden können.

Bestbieterprinzip und Kontrollen

Weiterhin führt das Land auch ein „Bestbieterprinzip“ ein. In der Praxis bedeutet dies, dass zukünftig nur noch der Bestbieter nachweisen muss, dass die Angaben in seinem Angebot zutreffen. „Wir setzen bewusst auf Vertrauen in die Unternehmen. Wer tarifgerecht zahlt, soll unkompliziert zum Zug kommen können. Das entlastet die öffentlichen Auftraggeber und schafft faire Wettbewerbsbedingungen“, so Mansoori.

Zur Absicherung dieses „Vertrauens“, plant das Land eine Stärkung der Kontrollen und die Erhöhung der Kontrolldichte bei Nachunternehmerketten. Des Weiteren sollen Kommunen bei Bedarf mit einer eigenen Kontrollgruppe unterstützt werden.

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Vergabeverfahren

Die geplante Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes wird für die kommunalen Vergabestellen sowie die sonstigen öffentlichen Auftraggeber einige Neuerungen mit sich bringen. Unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels fehlt jedoch häufig das notwendige Know-how der sicheren Anwendung.

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