Optiso-Consult

Beratung und Unterstützung zu § 2b UStG

Die Einführung des § 2b UStG begleitet die Kommunen seit nunmehr 5 Jahren. Die Kommune wird ab dem 01. Januar 2023 unabhängig vom Vorliegen eines Betriebes gewerberlicher Art als Unternehmer behandelt. Doch welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Sie?

Für eine jPöR bedeutet dies, dass sie alle Leistungen, mit denen sie Erträge erzielt, daraufhin untersuchen muss, ob diese steuerbar und steuerpflichtig werden. Hierbei gibt es Gestaltungsspielraum (Steuervermeidungsstrategien, Steueroptierungen, Auslegung von Rechtsgeschäften und vieles mehr).

Beratung § 2b UStG: Die Kommune und insbesondere das Personal der Kämmerei stellt es vor eine erhebliche Herausforderung, sich neben dem Tagesgeschäft mit sämtlichen Erträge auseinanderzusetzen. Zudem ist in kleineren Kommunen häufig nicht das steuerliche Fachwissen vorhanden, wann es sich beispielsweise um einen Anwendungsfall des § 2b UStG oder eine steuerbefreite Leistung handelt. Bei diesen Themen kann eine Beratung zu § 2b UStG -insbesondere vor der nunmehr kurzen Zeit bis zur Umstellung- einen echten Nutzen für Sie stiften.

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TCMS als Abwehrschirm

Insbesondere ein professionelles und wirksames TCMS kann nach Rechtsprechung des BGH aus 2017 (BGH 09.05.2017, 1 StR 265/16) eine mindernde Wirkung bei der Beurteilung eines Organisationsverschuldens des rechtlichen Vertreters (z. B. dem Hauptverwaltungsbeamten) zur Folge haben. Ein TCMS sollte daher als Standardrepertoire für das künftige Steuermanagement der jPöR gelten.

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Ebenso decken wir einen großen Fundus an Beratungsangeboten rundum die Doppik und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen  für Ihre Investitionen oder betrieblichen Aktivitäten ab. Neben dem Bereich Finanzen & Rechnungswesen hat sich OptiSo auf die Personal- und Organisationsentwicklung im öffentlichen Sektor spezialisiert.

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