Heute hat Mathis Balthasar in Kooperation mit der Kommunalakademie Deutschland ein Seminar zur Vergabeart „Innovationspartnerschaft“ durchgeführt. Es entstand ein sehr intensiver, lebendiger und praxisnaher Austausch, wobei insbesondere die Abgrenzung der Innovationspartnerschaften zu anderen Vergabearten wie dem Wettbewerblichen Dialog und dem Verhandlungsverfahren im Fokus standen.
Die Teilnehmenden konnten folgende Bullet-Points mitnehmen:
- Die Innovationspartnerschaft dient der Entwicklung und anschließenden Beschaffung innovativer Waren, Bau- oder Dienstleistungen, die noch nicht am Markt verfügbar sind.
- Zentraler Anwendungsfall ist ein Bedarf des öffentlichen Auftraggebers, der nicht durch bereits existierende marktgängige Lösungen gedeckt werden kann. Voraussetzung ist daher eine sorgfältige Markterkundung, um festzustellen, ob tatsächlich eine innovative Neuentwicklung erforderlich ist.
Der Verfahrensablauf
Das Verfahren selbst gliedert sich in mehrere Phasen. Zunächst erfolgt ein Teilnahmewettbewerb mit vorheriger Bekanntmachung, bei dem geeignete Bewerber ausgewählt werden.
In der zweiten Stufe geben die ausgewählten Unternehmen ein Erstangebot in Form eines Forschungs- und Innovationsprojekts ab. Anders als im klassischen Verhandlungsverfahren ist die Durchführung von Verhandlungen zwingend vorgeschrieben.
Auf Grundlage der Verhandlungen erfolgt die Zuschlagsentscheidung, wobei regelmäßig ein „Last and Best Offer“ den Abschluss bildet.
Die Forschungs- und Entwicklungsphase
Besonders praxisrelevant ist die zweite Phase nach der Zuschlagserteilung – die eigentliche Forschungs- und Entwicklungsphase. Hier arbeiten Auftraggeber und Partner eng zusammen, um die innovative Lösung bis zur Marktreife zu entwickeln. Zwischenziele, Vergütungsabschnitte sowie Fragen des geistigen Eigentums sind vertraglich festzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber ist nur dann zur Abnahme verpflichtet, wenn das vereinbarte Leistungsniveau und die festgelegte Kostenobergrenze eingehalten werden.
Fazit
Zusammenfassend bietet die Innovationspartnerschaft ein flexibles Instrument zur innovationsfördernden Beschaffung. Sie verbindet Entwicklung und Erwerb in einem strukturierten Verfahren und ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen. Gleichzeitig stellt sie hohe Anforderungen an die rechtssichere Verfahrensgestaltung, insbesondere hinsichtlich Markterkundung, Transparenz, Gleichbehandlung und klar definierter Leistungs- und Kostenziele.
Benötigen Sie Unterstützung?
Die Innovationspartnerschaft ist zugegebenermaßen eine recht spezielle Form der Beschaffung. Wenn Sie jedoch in Bezug darauf oder in einem anderen Projekt, einer anderen Ausschreibung Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter vergabestelle@optiso-consult.de.





