Vergabe
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Neues Tariftreue- und Vergabegesetz sowie Wertgrenzenerhöhung in Niedersachsen?

Das niedersächsische Landeskabinett hat in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Novellierung des Landestariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) in den Landtag eingebracht. Des Weiteren könnte es auch zu einer Erhöhung der Wertgrenzen kommen.

Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Die Änderung des NTVergG zielt darauf ab, öffentliche Aufträge von Kommunen, Land sowie weiterer öffentlicher Auftraggeber nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Löhne auf der Basis von Tarifverträgen zahlen.

Der Änderungsentwurf des NTVergG sehe, wie die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung erklärte, vor, dass sich Auftragnehmer, wenn sie an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, dazu verpflichten, ihren Beschäftigten Mindestentgelte zu zahlen, die aufgrund von geltenden repräsentativen Branchentarifverträgen in Rechtsverordnungen der Landesregierung festgesetzt werden. Dieser Ansatz solle mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Über eine Mustererklärung sollen Unternehmen durch Ankreuzen die Einhaltung der geforderten tariflichen Standards bestätigen. Die Überprüfung erfolge stichprobenartig. Damit für die öffentlichen Auftraggeber kein zusätzlicher Aufwand entsteht, werde dafür eine entsprechende Servicestelle beim niedersächsischen Arbeitsministerium eingerichtet.

Erhöhung der Wertgrenzen

Erst Mitte 2025 wurde die Wertgrenze für Direktaufträge auf 25.000 Euro netto erhöht. Nun soll sie bereits ein weiteres Mal angehoben werden – diesmal auf 100.000 Euro.

„Vereinfachte Vergabeverfahren“ sollen nunmehr für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert (seit 01.01.2026 216.000 Euro) möglich sein. Die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben liegt derzeit bei 100.000 Euro netto. Für die Beschaffung von Bauleistungen sind beschränkte Ausschreibungen aktuell bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro und freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro möglich.

Weitere geplante Anpassungen

Wie Grant Henrik Tonne, niedersächsische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, ergänzt, sei auch eine Anhebung der Aufgreifschwelle bei der Auskömmlichkeitsprüfung auf 20 Prozent vorgesehen. Die Nachweispflicht für die Entrichtung von Sozialbeiträgen im Baubereich solle gestrichen werden. „Wir wollen weniger Bürokratie und Dokumentation auf einer rechtssicheren Grundlage“, so Tonne.