KategorieTV-L
Neuerungen im Juli für Beamte und Angestellte
Wiedereinstellung bei demselben Dienstherrn im TV-L: Erfahrungsstufe bleibt erhalten
Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD ist wirksam
Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr Gehalt für TV-L-Beschäftigte