Seit vergangenen Montag läuft die zweite Hälfte des Jahres 2024. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten, ab Juli geltenden Neuerungen zusammen.
Gehaltserhöhung im Geltungsbereich des TV-L und des TV Hessen
Im Dezember 2023 haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft der Länder auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Dieser beinhaltet zunächst eine Anhebung der Entgelte um 200 Euro (ab 1. November) sowie anschließend eine zweite Gehaltserhöhung um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025. Bevor zum 1. November die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte ansteht, erhalten die Landesangestellten von Juli bis Oktober noch eine monatliche Rate des Inflationsausgleichs von je 120 Euro. Diese sind steuer- und abgabenfrei.
Das Land Hessen verhandelt separat um einen Tarifvertrag (TVH). Hier kam es Anfang des Jahres zu einer Einigung. Die fälligen Gehaltserhöhungen erfolgen erst 2025: Zunächst werden die Entgelte um 200 Euro angehoben und zum 1. August 2025 um 5,5 Prozent – mindestens aber 140 Euro – erhöht.
Mehr Geld für Landesbeamte
Auch für die Landesbeamten gibt es gute Nachrichten: So ist es sehr wahrscheinlich, dass fast alle Bundesländer dem Tarifergebnis folgen und den Abschluss auch auf die Beamtenbesoldung anwenden. Dies bedeutet einen Mix aus Inflationsausgleich und einer tabellenwirksamen Anpassung der Beamtenbesoldung. Bevor es jedoch zu einem Abschluss kommt, müssen noch einige Anpassungsgesetze die Zustimmung der Parlamente erhalten.
Debatte um Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten
Bereits seit mehr als einem Jahr liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Anpassung der Beamtenbesoldung Bund vor. Allerdings konnte sich die Ampel-Koalition bislang nicht auf einen Kompromiss einigen. Voraussichtlich am 17. Juli sollen die Haushaltsverhandlungen für 2025 in die finale Phase gehen. Gut möglich, dass es dann eine Entscheidung hinsichtlich der Besoldung der Bundesbeamten, der Soldaten der Bundeswehr sowie der Bundesrichter gibt.
TVöD: Mehr Geld für den öffentlichen Dienst
Des Weiteren laufen die Vorbereitungen für die TVöD-Tarifverhandlungen 2025 im öffentlichen Dienst. Anfang Oktober wollen die Gewerkschaften diesbezüglich ihre Forderungen vorstellen. Laut ver.di-Chef Frank Werneke könnte es dabei neben Gehaltserhöhungen auch um das Thema Arbeitszeit gehen.
Neue Gesetze ab 1. Juli 2024
Darüber hinaus treten ab 1. Juli 2024 auch einige neue Gesetze in Kraft. So steigen etwa die Renten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern – sie wird zum 1. Juli um 4,57 Prozent erhöht. Davon profitieren auch die Rentner, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben.
Auch die drei Millionen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten Zuschläge. „Je nach Rentenbeginn liegen die Werte zwischen 4,5 und 7,5 Prozent“, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Zum 1. Juli 2024 werden die Einkommensgrenzen für Menschen, die eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, um rund 45 Euro von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro netto pro Monat erhöht. Zudem steigt der Freibetrag für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 220 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung.
Öffentlicher Dienst: Diäten für Bundestagsabgeordnete steigen
Ab Juli 2024 erhalten die insgesamt 734 Bundestagsabgeordneten eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent. Damit steigen die Abgeordnetenbezüge um 635,50 Euro auf 11.227,20 Euro pro Monat.
Die Diäten werden jährlich zum 1. Juli entsprechend der Nominallohnentwicklung angepasst. Zusätzlich zu diesem Betrag erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese liegt derzeit bei 5.051,54 Euro pro Monat. Mit diesem Geld finanzieren die Mitglieder des Deutschen Bundestages beispielsweise ihre Wahlkreisbüros.