KategorieWirtschaftlichkeit
Neues Vergaberecht in NRW seit 01.01.2026 – was Zentrale Vergabestellen weiterhin beachten müssen
Ab 01. Januar 2026: Niedersachsen entkoppelt Vergabe- und Zuwendungsrecht
Der neue § 75a GO NRW und die Mustersatzung: Chancen, Risiken und Handlungsoptionen für Kommunen