E-Bikes sind längst mehr als ein nettes Extra für den kommunalen Fuhrpark. Sie können Dienstwege verkürzen, Pkw-Fahrten ersetzen und die nachhaltige Mobilität in Verwaltungen sichtbar voranbringen. Damit die Beschaffung nicht nur formal sauber, sondern auch ökologisch sinnvoll gelingt, hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrrädern veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an öffentliche Auftraggeber und gibt konkrete Hinweise, wie Umweltaspekte in Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.
Im Fokus stehen sogenannte Pedelecs 25, also Elektrofahrräder mit elektromotorischer Unterstützung bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW. Auch einspurige Lastenräder fallen in den Anwendungsbereich. Für Vergabestellen ist das hilfreich, weil damit klarer wird, welche Fahrzeugtypen unter die empfohlenen Kriterien fallen und welche Anforderungen in Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung oder Zuschlagswertung einfließen können.
Langlebigkeit beginnt bei der Ausschreibung
Ein zentrales Thema ist die Reparierbarkeit. Wer E-Bikes öffentlich beschafft, sollte nicht nur auf Anschaffungspreis, Reichweite oder Ausstattung schauen. Entscheidend ist, ob die Räder über Jahre einsatzfähig bleiben. Der Leitfaden empfiehlt deshalb, wesentliche Ersatzteile wie Motor, Schaltung und Akku für mindestens sieben Jahre verfügbar zu halten. Wichtig ist außerdem, dass diese Teile einzeln und zu angemessenen Preisen angeboten werden.
Gerade bei kommunalen Fuhrparks, Bauhöfen, Ordnungsämtern oder Hochschulen zählt Alltagstauglichkeit. Ein günstiges Rad wird schnell teuer, wenn Akkus nicht austauschbar sind oder Ersatzteile früh vom Markt verschwinden. Vergabestellen sollten deshalb früh festlegen, welche Nachweise sie verlangen und wie sie Reparierbarkeit bewerten. Das schafft Klarheit für Bieter und schützt die Verwaltung vor Folgekosten.
Der Akku ist das Herzstück
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Akku. Er entscheidet nicht nur über Reichweite und Nutzbarkeit, sondern auch über Umweltbilanz und Lebensdauer des E-Bikes. Der Leitfaden sieht dafür zwei Wege vor: Entweder gewährt der Anbieter eine erweiterte Garantie von mindestens 48 Monaten, wobei der Akku nach 48 Monaten oder 500 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent Restkapazität aufweisen muss. Oder der Akku muss nach 800 Konditionierungszyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Bemessungskapazität erreichen.
Für die Praxis heißt das: Die Leistungsbeschreibung sollte Akkuleistung nicht nur in Wattstunden erfassen. Mindestens genauso wichtig sind Austauschbarkeit, Haltbarkeit und Garantiebedingungen. Akkus sollten von Endnutzern mit haushaltsüblichen Werkzeugen oder von unabhängigen Fachleuten entfernt und ersetzt werden können. Das stärkt den Wettbewerb im Reparaturmarkt und verhindert unnötige Neuanschaffungen.
Sicherheit und Schadstoffe mitdenken
Nachhaltige Beschaffung endet nicht bei CO₂-Einsparungen. E-Bikes müssen mechanisch und elektrisch sicher sein. Der Leitfaden verweist unter anderem auf einschlägige europäische Normen wie DIN EN 15194 für elektrisch unterstützte City-Fahrräder und DIN EN 17860 für Lastenfahrräder. Diese Anforderungen sollten in Ausschreibungen sauber benannt werden, damit später keine Unsicherheit bei der Angebotsprüfung entsteht.
Auch stoffbezogene Vorgaben spielen eine Rolle. Für Bauteile wie Lenkergriffe, Schaltgriffe und Sättel werden Anforderungen an bestimmte Schadstoffe genannt, etwa Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Phthalate, die auf der REACH-Kandidatenliste stehen, dürfen in diesen Bauteilen nicht enthalten sein. Solche Vorgaben wirken auf den ersten Blick technisch, sind aber für eine glaubwürdige nachhaltige Beschaffung wichtig.
Arbeitshilfe für Vergabestellen und Bieter
Praktisch ist, dass der Leitfaden von einem Anbieterfragebogen begleitet wird. Dieser kann als Anlage zur Leistungsbeschreibung genutzt werden und unterstützt sowohl Vergabestellen bei der Prüfung als auch Unternehmen bei der Nachweisführung. Gerade kleinere Beschaffungsstellen profitieren davon, weil sie nicht alle Kriterien selbst neu formulieren müssen.
Für öffentliche Auftraggeber ergibt sich daraus ein klarer Fahrplan: Bedarf sauber beschreiben, Einsatzprofil definieren, Umwelt- und Qualitätskriterien festlegen, Nachweise strukturiert abfragen und Lebenszykluskosten nicht aus dem Blick verlieren. E-Bikes sind dann nicht nur ein Symbol für moderne Mobilität, sondern eine belastbare Investition in nachhaltige Verwaltungsarbeit.





