Vor ein paar Wochen haben sich CDU, CSU und SPD auf den Entwurf eines Koalitionsvertrags geeinigt. Dieser hat auch Auswirkungen in puncto Vergabe und öffentliche Beschaffung.
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Reform des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung. In einem bislang beispiellosen Umfang widmet sich der Vertrag der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung von Vergabeverfahren. Ziel ist es, die Prozesse für Bund, Länder und Kommunen effizienter zu gestalten und dabei insbesondere mittelständische Unternehmen zu fördern.
Schwerpunkt 1: Sektorale Befreiungsmöglichkeiten
Ein zentrales Anliegen der Koalition ist die Schaffung sektoraler Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht, insbesondere in Bereichen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte emissionsarmer Produkte in der Grundstoffindustrie. Ein Beispiel hierfür ist ein Pionierprojekt mit der Deutschen Bahn.
Schwerpunkt 2: Wertgrenzen und Schwellenwerte
Auf Bundesebene sollen die Wertgrenzen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro angehoben werden. Für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ist eine Erhöhung auf 100.000 Euro vorgesehen. Auf europäischer Ebene strebt die Koalition eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen an.
Schwerpunkt 3: Beschaffungswesen und -management
Zur Optimierung des öffentlichen Beschaffungswesens plant die Koalition die Implementierung eines strategischen Beschaffungsmanagements. Behörden sollen künftig auf Rahmenverträge anderer öffentlicher Dienststellen und zentrale Einkaufsplattformen zurückgreifen können. Die Bestellplattform des Bundes, das sogenannte „Kaufhaus des Bundes“, soll zu einem digitalen Marktplatz weiterentwickelt werden.
Schwerpunkt 4: Eignungsnachweise und Rechtsmittel
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung der Eignungsnachweise und der Rechtsmittelverfahren. Die Koalition beabsichtigt, die Anforderungen an Eignungsnachweise zu vereinheitlichen und die Rechtsmittelverfahren zu beschleunigen, um die Effizienz der Vergabeverfahren zu steigern.
Schwerpunkt 5: Bundestariftreue
Die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes ist ebenfalls Bestandteil des Koalitionsvertrags. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an repräsentative Tarifverträge halten.
Weitere Maßnahmen
Zusätzlich plant die Koalition Maßnahmen zur Stärkung nachhaltiger Lieferketten. Hierzu gehört die Förderung von Transparenz und Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette, um soziale und ökologische Standards zu gewährleisten.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die geplanten Reformen zeitnah umgesetzt werden. Die Koalitionäre betonen die Bedeutung einer zügigen Umsetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und den öffentlichen Sektor effizienter zu gestalten.
Insgesamt zeigt der Koalitionsvertrag 2025 einen klaren Willen zur Modernisierung des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, Prozesse zu vereinfachen, den Mittelstand zu fördern und nachhaltige Standards zu etablieren. Die Umsetzung dieser Vorhaben wird maßgeblich dazu beitragen, die Effizienz und Transparenz in der öffentlichen Beschaffung zu erhöhen.
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