Am 17. November 2025 haben die Mitglieder der ver.di-Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) die Forderungen der Gewerkschaften in der TV-L-Tarifrunde beschlossen und veröffentlicht. Diese sind das Ergebnis einer vorangegangenen Befragung der Beschäftigten.
Die Forderungen der Gewerkschaften im Überblick
- Das monatliche Entgelt der Beschäftigten soll um 7 Prozent, mindestens aber um 300 Euro zusätzlich steigen.
- Für Nachwuchskräfte soll das Gehalt um 200 Euro im Monat steigen, zudem steht die Forderung nach einer unbefristeten Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung im Raum.
- Alle Zeitzuschläge sollen um 20 Prozent steigen.
- Die Laufzeit der Tarifeinigung soll 12 Monate betragen.
„Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben“
Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di ist Grundlage der Forderungen eine breite Forderungsdiskussion, an der sich in den vergangenen Monaten rund 68.000 Beschäftigte beteiligt haben. Die Ergebnisse wurden in den ver.di-Landesbezirken ausgewertet und anschließend der BTK öD präsentiert. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärt: „Die Beschäftigten wollen ein klares Signal der Arbeitgeber, dass ihre Leistungen künftig besser honoriert werden – sie erwarten Anerkennung und Respekt für ihr Engagement. Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben, um mit hoch qualifizierten und motivierten Menschen die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Dafür braucht es eine angemessene Entgelterhöhung und gute Arbeitsbedingungen.
Wie Werneke betonte hätten zudem höhere Steuereinnahmen, gerade nach der jüngsten Steuerschätzung, die finanziellen Spielräume – insbesondere der Länder – erweitert. „Das muss sich auch bei den Gehältern zeigen, denn der öffentliche Dienst steht im Wettbewerb um die besten Fachkräfte – bei zugleich mehreren Hunderttausend unbesetzten Stellen.“ Daher sei eine Erhöhung deutlich oberhalb der Inflation notwendig.
Orientierung an der TVöD-Tarifrunde 2025
Zudem gehe es darum, den Anschluss an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen vom Frühjahr 2025 zu halten. „Dass die Gehälter im öffentlichen Dienst nicht auseinanderdriften, ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit“, so Werneke. Das gelte auch für die Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West, insbesondere beim Kündigungsschutz und den Arbeitszeiten in Uni-Kliniken, die Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern immer noch benachteiligten.
TdL: Forderungen sind astronomisch und nicht erfüllbar
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lehnt die Forderungen der Gewerkschaften als nicht zu verantworten ab. „Mit ritualisierten astronomischen Forderungen nicht erfüllbare Erwartungen zu wecken, die am Ende zu großen Enttäuschungen bei vielen Beschäftigten führen, ist nicht zielführend“, sagte der TdL-Vorsitzende Dr. Andreas Dressel.
Laut TdL hätten die Forderungen der Gewerkschaften für die ca. 860.000 Beschäftigten der Länder Lohnerhöhungen von bis zu 12,3 Prozent zur Folge und würden die Länder allein in einem Jahr mit rd. 4 Milliarden Euro belasten. Einschließlich der geforderten Übertragung auf den Beamtenbereich ergäben sich sogar Kosten in Höhe von ca. 12,6 Milliarden Euro pro Jahr. Darüber hinaus müssten die Länder noch weitere Kosten für die geforderten strukturellen Verbesserungen tragen.
Wie geht es weiter?
Die Gewerkschaft ver.di führt die TV-L-Tarifrunde als Verhandlungsführerin auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG Bau. Vertreterin der Arbeitgeberseite ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Tarifverhandlungen beginnen am 02. Dezember 2025 und werden am 15./16. Januar 2026 sowie am 11./12. Februar 2026 fortgesetzt.
Welche Beschäftigten sind von der TV-L-Tarifrunde betroffen?
Zu den von den Verhandlungen der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Betroffenen gehören direkt ca. 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder sowie rd. 1 Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.





