Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Europäischen Vergaberichtlinien in dieser Amtsperiode (2024-2029) zu novellieren (RL 2014/24/EU). Hierzu hat sie bis März 2025 erst einen öffentlichen Evaluierungsprozess eingeleitet und dann einen entsprechenden Evaluierungsbericht veröffentlicht. Die eigentliche Novellierung ist dann für das Jahr 2026 angesetzt.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat diesbezüglich ihre wesentlichen Forderungen zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien in einem Positionspapier zusammengetragen.
Hintergrund des Positionspapiers
Die BAK vertritt in Deutschland rund 140.000 Architekten und Fachplaner. Sie betont, dass Planungsleistungen — also Leistungen zur Gestaltung unserer gebauten und natürlichen Umwelt — in der aktuellen Richtlinie lediglich wie „normale Dienstleistungen“ behandelt werden. Das erfasse aber nicht die Besonderheiten kreativer, geistig-schöpferischer Leistungen.
Deshalb fordert sie mit Nachdruck, dass bei der Novellierung der Vergaberichtlinien ein eigenständiges Kapitel für Planungsleistungen aufgenommen wird — analog zu dem gesonderten Kapitel für Rechtsdienstleistungen.
Anforderungen an ein eigenes Kapitel für Planungsleistungen
Damit Planungsleistungen angemessen berücksichtigt werden, sieht die BAK als Mindestanforderungen folgende Elemente vor:
- Kriterien zur Binnenmarktrelevanz: Nicht jede Planung — etwa für kleine Bauvorhaben wie Kindergärten — sei tatsächlich europaweit relevant. Die derzeitigen Schwellenwerte führten dazu, dass oft europaweit ausgeschrieben werde, obwohl das kaum mehr Wettbewerb oder Beteiligung aus dem Ausland bringe. Das belaste kleine Planungsbüros unverhältnismäßig.
- Losweise Vergabe: Damit auch kleine und mittlere Planungsbüros eine faire Chance hätten, sollte die Möglichkeit bestehen, Planungsaufträge in Teillose aufzuteilen — wie es im deutschen Recht heute schon üblich sei.
- Verhältnismäßigkeits- und Angemessenheitsgrundsatz: Auswahl- und Eignungskriterien dürften nicht überspannt werden — vor allem bei kleinen oder einfachen Projekten sollten sie niedrigschwellig sein. Überzogene Anforderungen würden kleinere Büros ausschließen.
- Förderung von Leistungs- und Qualitätswettbewerb: Statt wie bisher hauptsächlich auf den niedrigsten Preis zu setzen, sollte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis konsequenter am Qualitätsmaßstab ausgerichtet werden.
- Regelungen für Planungswettbewerbe: Speziell für Architektur und Planung seien Wettbewerbe ein bewährtes Instrument, um gute, kreative Konzepte und hohe Baukultur zu fördern. Die BAK fordert, dass dies klar als zulässige Form des Vergabeverfahrens verankert wird.
Warum diese Änderungen laut der BAK wichtig sind
Für viele Planungsbüros — insbesondere kleine und junge — seien die aktuellen Regeln eine Hürde. Durch europaweite Ausschreibungen auch für kleine Projekte entstehe ein unverhältnismäßiger Aufwand. Bürogrößen, die gar nicht die Kapazität hätten, große Vergabeverfahren zu stemmen, würden so faktisch ausgeschlossen.
Zudem gehe mit einer solchen Ausrichtung Qualität häufig verloren: Wenn nur der Preis zähle, könne gutes Design und nachhaltige, durchdachte Planung schnell unter die Räder kommen. Die BAK warnt davor, dass ohne eine angepasste Richtlinie Kreativität, Planungsqualität und Vielfalt leiden — mit negativen Folgen für Baukultur und Städtebau.
Forderung mit Verantwortung: Klimaschutz und Planungssicherheit
Die BAK nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Vergaben künftig sozial- und umweltpolitische Kriterien stärker berücksichtigen sollen — diese Entwicklung wird von der Kammer befürwortet. Gleichzeitig warnt sie jedoch davor, dass solche Ziele nicht auf Kosten der Planungsqualität und nicht durch zu starre, regelüberbordende Verfahren erreicht werden dürften. Vielmehr müsse die Reform so gestaltet sein, dass sie Nachhaltigkeit, gute Architektur und faire Beteiligung kleiner Büros zusammenbringt.
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Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte steuert mit der Novellierung der entsprechenden Vergaberichtlinien auf einige Änderungen zu. Damit Sie ihre EU-weiten Ausschreibungen auch weiterhin rechtssicher und effizient durchführen können, bieten wir Ihnen die Unterstützung durch unsere OptiSo-Vergabestelle an. Kontaktieren Sie uns gerne unter 0176 45921673 oder über vergabestelle@optiso-consult.de.





