Vergabe
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Ab 01. Januar 2026: Niedersachsen entkoppelt Vergabe- und Zuwendungsrecht

Der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere hat das Kabinett am 17. November über Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung unterrichtet.

Diese Änderungen haben zum Ziel, den bürokratischen Aufwand im Förderwesen des Landes deutlich zu verringern – sowohl für Zuwendungsempfänger als auch für die Verwaltung.

Was wird sich konkret ändern?

So sollen etwa Prüfungen und Nachweispflichten abgebaut sowie die Möglichkeit eröffnet werden, kleine und mittlere Vorhaben früher starten zu können. Auch entfällt für nicht-öffentliche Zuwendungsempfänger die Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts.

Aufträge müssen zwar weiterhin an fachkundige und leistungsfähige Bieter zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden, wie das Ministerium unterstreicht. Für den Nachweis genügt aber künftig statt eines Vergabeverfahrens die Anfrage nach einem Angebot bei mindestens drei Unternehmen.

Liegt die Zuwendung unter 100.000 Euro netto oder beträgt der voraussichtliche Auftragswert nicht mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, können Leistungen auch als Direktauftrag vergeben werden.

Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere begründet die Entscheidungen wie folgt: „Mit diesem umfangreichen Maßnahmenpaket schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen zur deutlichen Vereinfachung unseres niedersächsischen Förderwesens. Wir bauen unnötige Bürokratie ab, entlasten sowohl Antragsstellende als auch Verwaltung, sorgen für einen schnelleren Mittelabfluss und etablieren zugleich eine neue Vertrauenskultur.

Die neuen Regeln treten ab dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Dürfen wir Ihnen behilflich sein?

Obwohl durch die neue Regelung Vereinfachungen hinsichtlich der Durchführung „kleinerer“ Ausschreibungen zu erwarten sind, gilt es dennoch, stets den wirtschaftlichsten Bieter zu ermitteln. Da insbesondere kleineren öffentlichen Auftraggebern oftmals das qualifizierte Personal hierfür fehlt, haben wir die OptiSo-Vergabestelle ins Leben gerufen.

Wir führen für Sie Vergabeverfahren jedweder Art durch und konnten auf diese Weise bereits viele Ausschreibungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

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