Heute fand ein spannendes Fachseminar unter der Leitung von unserem Dozenten Bernd Schröder statt, veranstaltet von NST Wissenstransfer. „Der Aufstieg“, ein Thema, das in vielen kommunalen Personalabteilungen zunehmend an Relevanz gewinnt: „Wie entwickle ich eine Qualifizierungsrichtlinie für den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten den sogenannten „höheren Dienst“?“
Der Fokus lag auf praxisnahen und rechtssicheren Grundlagen, wie eine solche Richtlinie ausgestaltet werden kann – insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen aus der Nds. Laufbahnverordnung und dem Prinzip der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 GG. Deutlich wurde dabei auch: Der Umgang mit Beamten ist kein Massenphänomen, da diese Gruppe zahlenmäßig geringer ist als die TVÖD-Beschäftigten – aber ein rechtlich hoch sensibles Aufgabenfeld. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Personalunzufriedenheit, sondern auch Klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Worauf müssen Kommunen achten?
- Transparente Kriterien für Auswahl und Zulassung
- Verknüpfung mit Bedarfsprognosen und strategischer Personalentwicklung
- Klare Definition von Qualifizierungsbausteinen, z. B. Hospitation, Projektarbeit, Eignungsgespräche
- Berücksichtigung tariflicher und beamtenrechtlicher Vorschriften, inkl. AGG und LBG/LVO
- Dokumentation & Nachvollziehbarkeit im Verfahren
Als OptiSo unterstützen wir Kommunen bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Richtlinien – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung mit Beteiligung von Personalrat und Führungskräften oder der politischen Gremienbeteiligung.
Sprechen Sie uns an: personalberatung@optiso-consult.de | +49 531 61565783
Unser Fazit:
Beamte sind eine seltene, aber rechtsintensive Gattung an Personal – wer hier systematisch Qualifizierungswege schafft, verbessert nicht nur die Personalbindung, sondern sichert auch künftige Führungsnachwuchskräfte ab.