KategorieNordrhein-Westfalen
§ 75a GO NRW in der Praxis: Mehr Freiheit bei kommunalen Vergaben – aber auch mehr Verantwortung
Neues Vergaberecht in NRW seit 01.01.2026 – was Zentrale Vergabestellen weiterhin beachten müssen
Seminar bei der Kommunalakademie Deutschland: Neuerungen im Vergaberecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Mindestlohnerhöhung zum 01. Januar 2026 – und ihre Bedeutung für das Vergabewesen
Nordrhein-Westfalen beschließt Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben des Landes
§ 75a GO NRW: Gemeindeprüfanstalt stellt Muster-Dienstanweisung zur Verfügung
Land Nordrhein-Westfalen darf suspendiertem Landrat nicht die Bezüge kürzen
Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich für Feiertagszuschläge im TV-L