Die Befragung wurde im Kontext der Modernisierung der EU-Vergaberegeln durchgeführt. Rückmeldungen sollen in die Ausarbeitung eines Legislativvorschlags einfließen, welcher im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Mit der Überarbeitung des Vergaberechts verfolgt die EU das Ziel, ein effizienteres und strategischeres System für öffentliche Investitionen einzuführen. Die Konsultation lief bis zum 24. Januar 2026.
Die meisten Einreichungen kamen aus Belgien
Im Rahmen der Befragung konnten verschiedene Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaften Vorschläge zur Verbesserung der EU-Vergaberichtlinien unterbreiten.
Mit 171 Rückmeldungen kamen die meisten Rückmeldungen aus Belgien, gefolgt von Deutschland (99), Frankreich (75), den Niederlanden (46) und Spanien (38).
Wirtschaftsverbände und Unternehmen waren besonders aktiv
Schaut man sich die Verteilung der Stellungnahmen nach den Interessengruppen an, zeigt sich, dass die Wirtschaftsverbände mit 201 Einreichungen vorne liegen, gefolgt von Unternehmen (153) und öffentlichen Auftraggebern (109). Nichtregierungsorganisationen und EU-Bürger lieferten 96 bzw. 94 Beiträge.
In dem öffentlich zugänglichen Fragebogen wurden sowohl allgemeine als auch technische Aspekte abgedeckt und die Stakeholder zur Einreichung von Daten, Studien und anderen Arten von Belegen aufgefordert.
Die Antworten zur öffentlichen Konsultation werden derzeit analysiert und in einem zusammenfassenden Bericht aufbereitet. In der nächsten Phase soll dann – gestützt auf eine detaillierte Folgenabschätzung – ein konkreter Gesetzesvorschlag ausgearbeitet werden.
Ergebnisse der ersten Konsultation
Vom 13. Dezember 2024 bis zum 07. März 2025 fand eine frühere Befragung statt, in welcher Fragen zur Bewertung der geltenden EU-Vergaberichtlinien gestellt worden sind. Hierbei lagen deutliche Kritikpunkte in der Flexibilität und der Vereinfachung.
Auch die Kommission hat selbst eine Bewertung der EU-Vergaberichtlinien vorgenommen, wobei sie ebenfalls Defizite bei der Zielerreichung feststellte: Vereinfachung und Flexibilisierung seien nicht gelungen, grenzüberschreitende Vergaben blieben begrenzt.





