Nach langwierigen Verhandlungen, begleitet von Warnstreiks und Schlichtung, ist der neue Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Dach und Fach. Am 6. April 2025 einigten sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften auf umfangreiche Anpassungen, die zahlreiche Beschäftigte in Verwaltung, Bildung, Gesundheitswesen und weiteren Bereichen betreffen. Der Abschluss hat direkte Auswirkungen auf Gehalt, Arbeitszeit und Zusatzleistungen.
Kernstück des Tarifabschlusses ist eine stufenweise Gehaltserhöhung. Jedoch warten viele Beschäftigte noch auf die Entgelterhöhung, die mit der Nachzahlung verbunden ist:
Ab dem 1. April 2025 steigen die Entgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Eine zweite Anhebung folgt zum 1. Mai 2026 mit 2,8 Prozent. Für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen gibt es jeweils 75 Euro mehr im Monat – einmal ab April 2025 und erneut ab Mai 2026. Bereits im März 2024 wurde das Tabellenentgelt dauerhaft erhöht, zudem wurden im Juni steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen ausgezahlt.
Doch nicht nur die Gehälter steigen: Auch die Jahressonderzahlung wird für kommunale Beschäftigte ab 2026 auf einheitlich 85 Prozent erhöht, für Beschäftigte des Bundes nach Entgeltgruppen gestaffelt. Beschäftigte können zudem wählen, ob sie Teile der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln möchten – ein flexibles Modell, das zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen kann.
Für Beschäftigte im Schichtdienst bringt der Tarifabschluss besonders deutliche Verbesserungen. Ab Juli 2025 steigt die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro monatlich, die Schichtzulage wird von 40 auf 100 Euro mehr als verdoppelt. Damit wird der Belastung durch unregelmäßige Arbeitszeiten endlich stärker Rechnung getragen.
Ein weiterer Punkt des neuen TVöD-Tarifvertrags ist die befristete Flexibilisierung der Arbeitszeit. Beschäftigte können freiwillig ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen – eine Option, keine Pflicht. Dies soll kurzfristige Personalengpässe auffangen, ohne die Rechte der Beschäftigten einzuschränken. Zusätzlich wird ab dem Kalenderjahr 2027 ein weiterer Urlaubstag gewährt.
In der Praxis zeigt sich jedoch: Ein bundesweit einheitlicher Auszahlungstermin existiert nicht. Während der Bund bereits mit der Umsetzung begonnen hat, hängt die Auszahlung in den Kommunen stark vom jeweiligen Umsetzungsstand ab. Die Verantwortung liegt bei den Abrechnungsstellen der Behörden vor Ort. Die technische Umstellung auf das neue Entgeltsystem sollte ursprünglich mit der Abrechnung für Juli 2025 erfolgen. Jedoch warten viele Beschäftigte immer noch auf die Auszahlung der Entgelterhöhung, mit der laut Öffentlicher Dienst News Ende August bis sogar Ende Oktober 2025 zu rechnen ist. Das Zahlbarmachungsschreiben erreichte die Kommunen zwar bereits Anfang August 2025, damit beginnt jedoch die technische Umsetzung. Dies führt zu scharfer Kritik durch die Gewerkschaften, welche den Behörden mangelnde Vorbereitung vorwirft.
Mit einer Laufzeit von 27 Monaten ist der neue Tarifvertrag bis Frühjahr 2027 gültig. Die nächste Tarifrunde steht dann an.