Vergabe
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Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Am 09. Oktober 2025 hat der Bundestag in einer ersten Lesung über zwei Gesetzesentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beraten. Dahinter steckt jeweils das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und schneller zu gestalten. Im Anschluss wurden die Entwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse übergeben – federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Mehr Tempo, weniger Bürokratie

Im Fokus steht die grundlegende Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens. Die Verfahren sollen einfacher, flexibler und digitaler werden, um schneller auf Herausforderungen wie Infrastruktur, Digitalisierung sowie Wettbewerbsfähigkeit reagieren zu können.

Zentrale Punkte des Entwurfs (Drucksache 21/1934) sind die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie eine Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Auch soll durch bestimmte Maßnahmen, die Beteiligung von mittelständischen sowie jungen und innovativen Unternehmen an Ausschreibungen erleichtert werden.

Jedoch lässt der europarechtliche Rahmen derzeit nur begrenzten Spielraum für derartige Überlegungen. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung, sich auch auf EU-Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien einzusetzen. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte soll gemeinsam mit den Ländern eine neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erarbeitet werden. Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Regelungen und damit ein spürbarer Bürokratieabbau.

Überblick über die geplanten Reformen

  • Direktaufträge bis 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) werden bundesweit möglich – ohne förmliches Vergabeverfahren.
  • Schwellen- und Wertgrenzen sollen vereinheitlicht werden, damit Unternehmen in allen Bundesländern mit denselben Regeln rechnen können.

Das Gesetz will gleich mehrere zentrale Vorschriften adressieren – allen voran das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV).

  • § 97 GWB:Mittelstandsinteressen sollen stärker berücksichtigt werden, Teil- und Fachlose bleiben Standard.
  • § 103 GWB:Der Begriff des öffentlichen Auftrags wird präzisiert – „entgeltlich“ soll künftig ausdrücklich rechtsverbindlich und einklagbar heißen.
  • § 114 GWB: Einführung des neuen „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ als zentrale Plattform für alle Ausschreibungen.
  • § 122 GWB: Eigenerklärungen sollen künftig oft ausreichen; umfangreiche Nachweise sind nur noch bei aussichtsreichen Bietern notwendig.
  • VgV-Neu: Elektronische Kommunikation, klarere Zahlungsfristen (30 Tage) und weniger Begründungspflichten.

Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Der zweite Gesetzesentwurf, das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Drucksache 21/1931), reagiert auf die veränderte sicherheitspolitische Lage. So sollen Genehmigungs- und Vergabeverfahren im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums deutlich vereinfacht werden, um den gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr schneller decken zu können.

Wie die Regierung betont, kommt den Anforderungen des Schutzes und Geheimschutzes militärischer Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Durch die neuen Regelungen sollen die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Bau verteidigungsrelevanter Anlagen künftig schneller erfolgen können als bisher. Ein weiteres Ziel liegt in der Stärkung der Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie gemeinsame Beschaffungen mit Partnerstaaten.

Ausblick

Mit beiden Gesetzesentwürfen sollen staatliche Verfahren beschleunigt und die öffentliche Beschaffung effizienter gestaltet werden. Es ist jedoch abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen in der Praxis tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung führen. Die Beratungen in den Ausschüssen werden zeigen, in welchem Umfang die geplanten Vereinfachungen umgesetzt werden können – und ob das Vergaberecht am Ende tatsächlich schneller moderner und weniger bürokratisch wird.

Wir unterstützen Sie gerne

Dass solche Reformen nötig sind und angestoßen werden, zeigt, wie umfang- und hürdenreich das Vergabeverfahren mitunter ist. Vielen kleineren Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern fehlt daher das nötige Personal und/oder das fachliche Knowhow, um Vergabeverfahren rechtssicher durchführen zu können.

Daher bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Vergabeverfahren an – von der Ausschreibungsbekanntmachung bis zum Vergabevorschlag.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Hilfe bei der Durchführung Ihrer aktuellen Projekte benötigen, entweder per E-Mail an vergabestelle@optiso-consult.de oder telefonisch (0176 45921673).