Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 01. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Welche Auswirkungen hat dies auf die Tariftreue- und Vergaberegelungen einiger Bundesländer?
Brandenburg
„Ein wesentlicher Teil des Vergabegesetzes ist obsolet geworden“, erklärte CDU-Landes- und Fraktionschef Jan Redmann, da der gesetzliche Mindestlohn künftig über dem in Brandenburg geltenden Vergabemindestlohn (aktuell 13 Euro) liegt.
Zwar hatte die Koalition aus SPD und BSW in ihrem Koalitionsvertrag eine Anhebung des Brandenburger Vergabemindestlohns auf 15 Euro vereinbart. Die entsprechende Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes steht aber noch vor der Umsetzung.
Berlin und Bremen
Auch in den beiden Stadtstaaten wird der gesetzliche Mindestlohn den Landesvergabemindestlohn übersteigen: Das Land Berlin hatte das Mindeststundenentgelt zum 01. Mai 2024 bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 13 auf 13,69 Euro brutto heraufgesetzt. In Bremen stieg der Landesmindestlohn zuletzt am 01. November 2024 von 12,41 auf 13,46 Euro.
Schleswig-Holstein
Das nördlichste deutsche Bundesland hatte bereits im vergangenen Jahr die bis dahin noch geltende Regelung zum Vergabemindestlohn (§ 4 Abs. 1 VGSH) im Zuge der Überarbeitung seines Landesvergabegesetzes aus ähnlichen Gründen gestrichen.
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen liegen mit 13,98 Euro bzw. 13,91 Euro oberhalb des künftig geltenden Mindestlohns. Der Freistaat hat sich zu einem Abstand von 1,50 Euro zum jeweils gültigen Mindestlohn verpflichtet. Daher muss das thüringische Arbeitsministerium jährlich anpassen. Eine entsprechende Erhöhung zum 01. Januar 2026 ist im Thüringer Staatsanzeiger jedoch derzeit nicht auffindbar.
Weitere Bundesländer
Andere Länder haben ihr Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen an das Mindestlohn gekoppelt, so dass es zum 01. Januar entsprechend steigen wird. Zu diesen gehören Hamburg, Hessen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen.
Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt in Sachsen-Anhalt berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 (inklusive etwaiger Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
Der Freistaat Sachsen plant die Einführung eines vergaberechtlichen Mindestlohns für öffentliche Aufträge, der 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll, mit Wirkung zum 01. Januar 2027.
Nordrhein-Westfalen bindet Unternehmen an die Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
In Bayern gilt kein spezifischer Landesvergabemindestlohn.
Die nächste Mindestlohnerhöhung
Der gesetzliche Mindestlohn wird im Folgejahr – also zum 01. Januar 2027 – erneut steigen. Dann auf 14,60 Euro.





