Der von der Landesregierung am 09. Dezember 2025 beschlossene Gesetzesentwurf soll im Herbst 2026 in Kraft treten. Dieser sieht vor, dass die neuen Regelungen nur für das Land sowie für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften gelten.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden, Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften bleibt alles beim Alten – sie müssen sich nach wie vor an den Normen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen orientieren.
Auftragsvolumen von rund fünf Milliarden Euro wird erfasst
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen bei Ausschreibungen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für 100.000 Euro gelten. Des Weiteren sind diese auch von Betrieben (inklusive Nach- und Verleihunternehmen) aus Branchen anzuwenden, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und bei denen davon auszugehen ist, dass es vermehrt zum Einsatz von untertariflich bezahlten Beschäftigten kommt.
Insgesamt werde voraussichtlich ein jährliches Auftragsvolumen des Landes von rund fünf Milliarden Euro erfasst, wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung mitteilt.
Prüfungen sollen digital stattfinden
Zukünftig soll auch ein digitales Portal zur Verfügung gestellt werden, über welches die Betriebe sowie für Nach- und Verleihunternehmen ihre Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Mindestentgelte und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten können.
Eine Prüfstelle soll dabei bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eingerichtet werden, um anlassbezogen zu prüfen, ob Auftragnehmer sowie Nach- und Verleihunternehmen die Pflichten nach dem Gesetz erfüllen. Diese Prüfungen sollen sich auf nicht tarifgebundene Unternehmen konzentrieren und ausschließlich digital stattfinden.
Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Mona Neubaur betont, dass die Tarifbindung den Mittelstand stärke:
„Wenn die öffentliche Hand Aufträge aus Steuermitteln vergibt, muss sie ihrer Verantwortung gerecht werden – Tariftreue sorgt für Wirtschaftlichkeit, gute Arbeit und fairen Wettbewerb. Darum wollen wir als Landesregierung die Bindung an Tarifentgelte für größere öffentliche Aufträge zur Voraussetzung machen, bürokratiearm und pragmatisch. Tarifbindung stärkt den Mittelstand, schafft soziale Gerechtigkeit und ist zentrale Vorrausetzung dafür, dass die ökonomische Modernisierung gelingen kann. So können Investitionen mit fairen Arbeitsbedingungen Hand in Hand gehen.“
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hebt die bürokratiearme und digitale Umsetzung der neuen Regelung hervor und ergänzte:
„Bei öffentlichen Vergaben gilt aus guten Gründen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und damit auch der Sparsamkeit. Schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings: Untertariflich zahlende Unternehmen verzerren den Wettbewerb und tariflich entlohnenden Betrieben wird es erschwert, erfolgreich mitzubieten. Dem will sich die Landesregierung mit dem geplanten Gesetzentwurf klar entgegenstellen. Gerade die Betriebe hier bei uns in Nordrhein-Westfalen profitieren, wenn dieser Unterbietungswettbewerb unterbunden wird. Gleichzeitig will die Landesregierung sicherstellen, dass Beschäftigte im Rahmen öffentlicher Aufträge des Landes angemessen entlohnt werden. Das ist wichtig und richtig, denn der Wettbewerb soll nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Genauso klar ist für uns aber auch: Um die Unternehmen nicht unnötig zu belasten, haben wir uns von Anfang an eine bürokratiearme und digitale Umsetzung auf die Fahne geschrieben.“





