Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (20/14344) deutliche Kritik geäußert. In einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (20/14518) bemängelt er, dass wichtige Vorschläge aus der Länderanhörung keine Berücksichtigung gefunden haben.
Beschleunigte Verfahren für Cyber- und Informationssicherheit gefordert
Insbesondere drängt der Bundesrat darauf, die Beschaffung von Leistungen zur Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit zu erleichtern. Dies soll durch Anpassungen der einschlägigen Regelungen in § 117 GWB sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erreicht werden. Ziel ist es, Verfahren für diese essenziellen Leistungen deutlich zu beschleunigen und damit auf die wachsenden Herausforderungen im Bereich der digitalen Sicherheit adäquat zu reagieren.
Bundesregierung lehnt generelle Ausnahme ab
Die Bundesregierung hingegen sieht in ihrer Gegenäußerung keinen Spielraum für generelle Ausnahmen. Sie verweist darauf, dass die bestehenden Regelungen bereits auf den engen Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinien basieren.
Konkret nennt sie die Richtlinie 2009/81/EG sowie Artikel 16 der Richtlinie 2014/24/EU, die keine allgemeinen Ausnahmen für Cyber- und Informationssicherheitsleistungen vorsehen. Allerdings können solche Beschaffungen nach Auffassung der Bundesregierung im Einzelfall als „besondere oder wesentliche Sicherheitsinteressen“ nach §§ 107 und 117 GWB eingeordnet werden.
Einzelfallprüfung bleibt erforderlich
Für die Einordnung solcher Leistungen wird eine Einzelfallprüfung als unverzichtbar angesehen. Dies bedeutet, dass jede Beschaffung individuell geprüft werden muss, was aus Sicht des Bundesrates zu Verzögerungen führen könnte. Die Bundesregierung betont jedoch, dass in diesem Rahmen bereits umfangreiche Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden.
Fazit
Die Diskussion zwischen Bundesrat und Bundesregierung zeigt die Herausforderungen bei der Transformation des Vergaberechts, insbesondere im Hinblick auf die Beschleunigung sicherheitsrelevanter Verfahren. Während der Bundesrat pragmatische Lösungen fordert, sieht sich die Bundesregierung an europäische Vorgaben gebunden. Es bleibt abzuwarten, ob und wie ein Konsens gefunden wird, um den steigenden Anforderungen im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit gerecht zu werden.
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