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Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte

Beamte des Bundes sollen nach einem Beschluss des Bundeskabinetts ab Dezember 2025 Abschlagszahlungen erhalten. Damit soll das Tarifergebnis für die TVöD-Beschäftigungen auf die Beamten übertragen werden.

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes beschlossen. Beamte, Richter und Soldaten des Bundes sowie Versorgungsempfänger erhalten dadurch im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen. Damit profitiert auch dieser Personenkreis voraussichtlich ab Dezember 2025 von den Tarifergebnissen vom 06.04.2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

Was sehen die Regelungen zur Zahlung von Abschlagszahlungen im Detail vor?

Es erfolgen – voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 – zunächst Abschläge auf einen ersten linearen Anpassungsschritt mit einer Erhöhung von 3,0 Prozent, rückwirkend zum 01.04.2025.

Weiterhin werden – beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 – weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt zum 01.05.2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent gezahlt.

Da die Abschläge im Vorgriff auf einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Tarifübertragung auf die Bundesbesoldung und -versorgung gezahlt werden, stehen die Zahlungen jedoch unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens einer späteren entsprechenden gesetzlichen Regelung.

Die Bundesregierung beabsichtigt die baldige Vorlegung eines Gesetzesentwurfs zur zeitgleichen und systemgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen.