Vergabe
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Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren ab 01.01.2026

Alle zwei Jahre prüft und aktualisiert die Europäische Union (EU) die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen. Die nächste Anpassung ist daher zum 01. Januar 2026 fällig und wurden bereits in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 sowie 2025/2512 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober veröffentlicht.

Was sind EU-Schwellenwerte?

Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Netto-Auftragswert die sog. EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

Diese werden alle zwei Jahre gemäß den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA) neu festgesetzt. Das Verfahren wird in Artikel 9 („Neufestsetzung des Schwellenwerts“) der Richtlinie 2024/23/EU beschrieben.

Ziel der regelmäßigen Neufestsetzung ist der Ausgleich von Wechselkursschwankungen, die zwischen den Unterzeichnern bestehen und sich möglicherweise auf das Ausmaß der Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte dieser Staaten für den Wettbewerb von Unternehmen in anderen Unterzeichnerstaaten auswirken. Die Ermittlung ist mithin nicht das Ergebnis einer politischen Willensbildung der EU, sondern erfolgt über ein rein mathematisches Verfahren.

Ab dem 01. Januar 2026 gelten daher folgende EU-Schwellenwerte:

Klassische Vergaberichtlinie (2024/24/EU)

AuftragsartAb 01.01.2026Bis 31.12.2025Bis 31.12.2023
Bauleistungen  5.404.000 EUR  5.538.000 EUR  5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundes-behörden)  140.000 EUR  143.000 EUR  140.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentliche Auftraggeber)  216.000 EUR  221.000 EUR  215.000 EUR

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

AuftragsartAb 01.01.2026Bis 31.12.2025Bis 31.12.2023
Bauleistungen  5.404.000 EUR  5.538.000 EUR  5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungs-aufträge (obere und oberste Bundes-behörden)    432.000 EUR    443.000 EUR    431.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)

AuftragsartAb 01.01.2026Bis 31.12.2025Bis 31.12.2023
Konzessionen  5.404.000 EUR  5.538.000 EUR  5.382.000 EUR