Alle zwei Jahre prüft und aktualisiert die Europäische Union (EU) die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen. Die nächste Anpassung ist daher zum 01. Januar 2026 fällig und wurden bereits in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 sowie 2025/2512 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober veröffentlicht.
Was sind EU-Schwellenwerte?
Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Netto-Auftragswert die sog. EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
Diese werden alle zwei Jahre gemäß den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA) neu festgesetzt. Das Verfahren wird in Artikel 9 („Neufestsetzung des Schwellenwerts“) der Richtlinie 2024/23/EU beschrieben.
Ziel der regelmäßigen Neufestsetzung ist der Ausgleich von Wechselkursschwankungen, die zwischen den Unterzeichnern bestehen und sich möglicherweise auf das Ausmaß der Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte dieser Staaten für den Wettbewerb von Unternehmen in anderen Unterzeichnerstaaten auswirken. Die Ermittlung ist mithin nicht das Ergebnis einer politischen Willensbildung der EU, sondern erfolgt über ein rein mathematisches Verfahren.
Ab dem 01. Januar 2026 gelten daher folgende EU-Schwellenwerte:
Klassische Vergaberichtlinie (2024/24/EU)
| Auftragsart | Ab 01.01.2026 | Bis 31.12.2025 | Bis 31.12.2023 |
| Bauleistungen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR | 5.382.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundes-behörden) | 140.000 EUR | 143.000 EUR | 140.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentliche Auftraggeber) | 216.000 EUR | 221.000 EUR | 215.000 EUR |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
| Auftragsart | Ab 01.01.2026 | Bis 31.12.2025 | Bis 31.12.2023 |
| Bauleistungen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR | 5.382.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungs-aufträge (obere und oberste Bundes-behörden) | 432.000 EUR | 443.000 EUR | 431.000 EUR |
Konzessionen (2014/23/EU)
| Auftragsart | Ab 01.01.2026 | Bis 31.12.2025 | Bis 31.12.2023 |
| Konzessionen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR | 5.382.000 EUR |





