Organisation und Personal Querschnittsthemen
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Öffentlicher Dienst im Wandel: Das ändert sich ab Juni 2025

Mit dem Juni 2025 treten zahlreiche neue gesetzliche und tarifliche Regelungen in Kraft, die Beschäftigte und Dienststellen im öffentlichen Sektor direkt betreffen. Die Neuerungen reichen von tariflichen Verbesserungen über familienpolitische Fortschritte bis hin zu digitalen Pflichten. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und deren konkrete Auswirkungen.

1. Tariferhöhungen im Bereich der TV-Versorgungswerke

Zum 1. Juni 2025 wird eine neue Entgelttabelle für Beschäftigte in den TV-Versorgungswerken (TV-V) wirksam. Die Einkommen steigen – je nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe – um 4,7 % bis 7,8 %. Besonders profitieren Beschäftigte mit technischen oder kaufmännischen Tätigkeiten bei kommunalen Energieversorgern, Stadtwerken und ähnlichen Eigenbetrieben.

Ziel der Reform ist es, die Attraktivität dieser tariflichen Randbereiche gegenüber dem allgemeinen TVöD zu erhöhen. Auch Zuschläge und Eingruppierungen in Schicht- und Wechseldienstbereichen wurden neu justiert.

Praxistipp: Personalabteilungen sollten bereits jetzt die aktualisierten Tabellen in ihre Entgeltabrechnungssysteme einpflegen und Beschäftigte frühzeitig über die neuen Bruttowerte informieren.


2. Mehr Mutterschutz nach Fehlgeburt – ohne Krankschreibung

Ab sofort haben Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Mutterschutz – ab der 17. Woche sechs Wochen, ab der 20. Woche acht Wochen. Diese Regelung ist gesetzlich verankert, unabhängig von ärztlicher Krankschreibung. Sie gilt auch im öffentlichen Dienst und verbessert damit die psychosoziale Unterstützung betroffener Kolleginnen.

Ein entsprechender Anspruch besteht ebenfalls bei Beamtinnen und Soldatinnen, da das Bundesgleichstellungsgesetz eine Gleichbehandlung aller Statusgruppen vorsieht.


3. Kostensteigerungen bei gerichtlichen Verfahren

Zum 1. Juni 2025 tritt eine neue Gebührenordnung für Justiz-, Anwalts- und Sachverständigenleistungen in Kraft. Die Honorare steigen im Schnitt um 6 % bis 9 %. Öffentliche Stellen als Beteiligte – etwa Jugendämter, Bauämter oder Jobcenter – müssen künftig mit deutlich höheren Kosten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kalkulieren.

Hinweis für Kämmereien: In Haushaltsplanungen sollten zusätzliche Mittel für anhängige oder erwartbare Verfahren berücksichtigt werden.


4. Barrierefreiheit digitaler Verwaltungsdienste wird Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Dienste der öffentlichen Verwaltung vollständig barrierefrei gestaltet sein. Die Anforderungen betreffen sowohl neue als auch bestehende Anwendungen und umfassen:

  • Textalternativen für Bilder (z. B. Alt-Attribute),
  • ausreichende Farbkontraste und Schriftgrößen,
  • Tastaturnavigation,
  • Untertitel und Transkriptionen bei Videos,
  • Kompatibilität mit Screenreadern.

Diese Pflicht ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf europäischem Recht beruht. Sie betrifft nicht nur klassische Verwaltungsportale, sondern auch Apps im ÖPNV, digitale Antragsstrecken und Chatbots.

Empfehlung: Barrierefreiheit sollte integraler Bestandteil jeder digitalen Ausschreibung sein – inklusive entsprechender Prüfverfahren (BITV-Test, WCAG-Konformität).


5. Nationaler Veteranentag am 15. Juni eingeführt

Mit Wirkung ab Juni 2025 wird der 15. Juni als offizieller „Tag der Veteranen“ in Deutschland eingeführt. Ziel ist die gesellschaftliche Anerkennung von Soldatinnen und Soldaten nach ihrem aktiven Dienst. Auch öffentliche Einrichtungen werden zur Mitwirkung und Sichtbarkeit aufgerufen – etwa durch Veranstaltungen, Flaggenhissung oder begleitende Formate in Schulen, Rathäusern und sozialen Medien.


6. Neue Anforderungen an mobile Dienstgeräte

Ab dem 20. Juni 2025 gelten europaweit verbindliche ökologische Anforderungen an dienstlich genutzte mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops:

  • Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen mit 80 % Restkapazität überstehen.
  • Ersatzteile (Akkus, Displays, Ladebuchsen) müssen bis zu 7 Jahre lang verfügbar sein.
  • Es sind mindestens 5 Jahre Sicherheitsupdates zu garantieren.

Diese Regelungen gelten für alle neu beschafften Geräte – ältere Bestände sind nicht betroffen, können aber weiterhin verwendet werden. Die Vorgaben sollen Ressourcen schonen, Elektroschrott vermeiden und die Haushalte entlasten.


Fazit: Öffentliche Dienststellen müssen jetzt aktiv werden

Juni 2025 bringt bedeutende Weichenstellungen für den öffentlichen Sektor:

  • HR und Entgelt: Neue Tabellen erfordern zeitnahe Systemumstellungen.
  • Arbeitsschutz & Gleichstellung: Mutterschutzregelungen müssen in Dienstvereinbarungen aufgenommen werden.
  • Haushalt: Gebührensteigerungen erhöhen den Finanzierungsbedarf.
  • Digitalisierung: Barrierefreiheit wird zum Standard, nicht zur Option.
  • Beschaffung: Nachhaltigkeitsanforderungen verändern das IT-Portfolio grundlegend.

Wer frühzeitig informiert ist, kann gesetzliche Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern als Chance für moderne Verwaltungsarbeit nutzen.