Heute hat unser Kollege Mathis Balthasar in Kooperation mit der Kommunalakademie Deutschland ein Online-Seminar zu dem seit 01.01.2026 geltenden neuen § 75a Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abgehalten.
Diese neue Rechtsnorm ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern auf kommunaler Ebene, ihre Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte flexibel zu gestalten, ohne dabei zwingend die Maßgaben der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO; bei Liefer- und Dienstleistungen) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung Abschnitt 1 (VOB/A; bei Bauleistungen) anwenden zu müssen.
Neugestaltung der Vergabeverfahrung durch eigene Satzung
An die Stelle starrer landesweiter Vergabevorschriften tritt nun die Möglichkeit, die Vergabepraxis durch eine kommunale Satzung und interne Dienstanweisungen zu regeln.
Die Rolle des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Wichtig ist hierbei jedoch: Die Regelungen des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) sind nach wie vor hinsichtlich ihrer Bestimmungen zur Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlohnsicherung zu beachten.
Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung
Die Reform ist daher keine „Deregulierung um jeden Preis“, sondern eine Verlagerung der Verantwortung: weg von detaillierter Landessteuerung, hin zu kommunaler Eigenverantwortung und Organisationspflicht.
Nach dem Seminar ist vor dem Seminar
Das nächste Seminar findet bereits am Donnerstag, 15.01.2026, ebenfalls bei der Kommunalakademie Deutschland statt. Melden Sie sich hierfür gerne an.





