Allgemein Digitalisierung Finanzen und Steuern Organisation und Personal
Voraussichtliche Lesezeit: 3 Minuten

Was ändert sich 2026 für Angestellte und Beamte?

In diesem Jahr stehen vier Themen besonders im Fokus: die TV-L-Tarifrunde mit anschließender Besoldungsrunde, höhere TVöD-Entgelte, die doppelte Bundesbesoldung sowie ein Modernisierungspaket von Bund und Ländern, das Bürokratie abbauen und digitale Verfahren beschleunigen soll.

TV-L-Verhandlungen gehen in die zweite und dritte Runde

Das erste Quartal steht ganz im Zeichen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nachdem die erste Runde im Dezember 2025 ergebnislos blieb, könnte die Entscheidung über die Vergütung von circa 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten (außer Hessen) im Februar 2026 fallen.

Forderungen im öffentlichen Dienst der Länder

Die Gewerkschaften fordern 7 Prozent, mindestens aber 300 Euro mehr für die Beschäftigten. Im Kern wird es in den Verhandlungen vor allem um die Frage der prozentualen Erhöhung der Tabellenentgelte und die Laufzeit des neuen TV-L gehen. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 16. Januar 2026, die dritte Verhandlungsrunde für den 13. Februar 2026 angesetzt.

TVöD: Erhöhung der Tabellenentgelte für Bund und Kommunen

Unterdessen können sich die Beschäftigten von Bund und Kommunen auf mehr Geld freuen. Die TVöD-Entgelte steigen zum 01. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Dies stellt die Auszahlung der zweiten Erhöhung nach dem letzten Tarifabschluss ausgezahlt.

Zulagen und Jahressonderzahlung steigen

Ab 2026 erfolgt eine deutliche Erhöhung der Jahressonderzahlung. Beim Bund steigt sie je nach Entgeltgruppe auf bis zu 95 Prozent, in den Kommunen auf bis zu 90 Prozent. Somit gewinnt die Sonderzahlung erheblich an finanzieller Bedeutung für viele Beschäftigte.

Bund

  • EG 1-8: 95 % (bisher 90 %)
  • EG 9a-12: 90 % (bisher 80 %)
  • EG 13-15: 75 % (bisher: 60 %)

Kommune

  • 85 % in allen Entgeltgruppen
  • 90 % in EG 1-8 in den Bereichen BT-K (besonderer Teil für Krankenhäuser) und BT-B (besonderer Teil für Pflege- und Betreuungseinrichtungen)

Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage

Beschäftigte können ab diesem Jahr Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Auch hier sind Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen von der Regelung ausgenommen. Dort greift stattdessen eine weitere Anhebung der Sonderzahlung.

Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit

Ab 2026 können Beschäftigte freiwillig und befristet ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Für jede zusätzliche Stunde erhalten sie entsprechende Zuschläge. Diese Maßnahme soll Personalengpässe abfedern.

Weitere Entgelterhörung im Geltungsbereich des TV-V

Beschäftigte von kommunalen Versorgungsbetrieben erhalten zum 01. Juni 2026 eine zusätzliche Entgelterhöhung von 1,25 Prozent. Sie folgt auf den bereits seit 2025 wirksamen Schritt von 5,1 Prozent.

Erweiterter Kündigungsschutz im Tarifgebiet Ost

Eine bisherige Ungleichbehandlung zwischen Ost und West endet in diesem Jahr: Denn von nun gilt auch in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen der besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte über 40 Jahre und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit im Bundesdienst.

Modernisierung, Onlinezugangsgesetz und Personalrecht: Mehr Tempo im Jahr 2026

Ende des letzten Jahres haben Bund und Länder eine Förderale Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen vorgestellt. Sie bündelt Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungen, digitale Services sowie den Einsatz von KI in der Verwaltung. Welche Auswirkungen die föderale Modernisierungsagenda darüber hinaus auf die praktische Anwendung des Vergaberechts hat, lesen Sie hier.

Im Rechtsrahmen der digitalen Verwaltung bleibt das OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) zentral. Die Plattform „Digitale Verwaltung“ macht dabei deutlich: Behörden müssen Verwaltungsleistungen auch digital anbieten; das Gesetz setzt stärker auf Standards, zentrale Komponenten und Nachnutzung.

Zudem steht für Bundesbeschäftigte ein neues Personalrecht für 2026 auf der Agenda: Das Innenministerium veröffentlichte einen Referentenentwurf zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Der Bundeshaushalt setzt auch in diesem Jahr Leitplanken für Personal und Projekte. Im Entwurf des Gesamtplans liegen die Personalausgaben 2026 bei circa 48,510 Mrd. Euro.