Kurzfassung: In der EU teilen sich EU-Ebene (KI-Office der Kommission) und nationale Marktüberwachungsbehörden die Aufsicht.
In Deutschland sieht der aktuelle Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) vor: Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsicht – ergänzt durch ein Mosaik weiterer zuständiger Stellen. Ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) bei der BNetzA unterstützt die Fachaufsichten technisch. Für Behörden heißt das: Dokumentieren, Transparenz sicherstellen, menschliche Kontrolle verankern und für „wichtige“ KI eine Grundrechts-Folgenabschätzung vorhalten.
Wer kontrolliert wen? – die Aufsichtslandschaft
EU-Ebene (KI-Office der EU-Kommission): Zuständig u. a. für GPAI-Modelle (Basismodelle wie GPT, Gemini) – kann Informationen anfordern und Maßnahmen anordnen. Nationale Behörden überwachen Anwendungen („Systeme“) vor Ort.
- Deutschlands Plan:
- BNetzA als zentrale Marktüberwachung für KI; der Gesetzentwurf regelt Zuständigkeiten, Bußgelder und Zusammenspiel der Bereiche.
- KoKIVO bei der BNetzA: technische Beratung/Unterstützung für die zuständigen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden.
- Mosaik weiterer Stellen je nach Sektor (Entwurf): Aufsicht verteilt sich, BNetzA übernimmt „Großteil“. Details werden im KI-MIG finalisiert.
Wichtig: Der Entwurf befindet sich im Konsultationsprozess – die Struktur wird konkretisiert, aber der Kurs ist klar: zentrale Rolle BNetzA und kooperierende Fachaufsichten.
Wie wird geprüft? – typische Prüfhandlungen & Nachweise
Die Marktüberwachung arbeitet nach EU-Regeln: verlangt Unterlagen, führt Vor-Ort-Kontrollen durch, testet Systeme, ordnet Abhilfe an. Für Behörden als „Deployer“ (Anwender) bedeutet das: Man prüft weniger „die KI-Magie“, sondern ob Ihre Organisation die Pflichten erfüllt. Zu rechnen ist mit Anfragen zu:
- Inventar & Klassifizierung
- Liste aller KI-Einsätze (Pilot bis Produktion), Zweck, Daten, Schnittstellen, Risiko-Schublade (verboten/gering/„wichtig“/hoch).
- Transparenz
- Hinweise, wenn Bürger:innen/Bedienstete mit KI interagieren (z. B. Chatbot, KI-Texte, synthetische Medien).
- Prozesse zum Kennzeichnen und Eskalieren.
- Menschliche Aufsicht
- Klare Rollen/Prüfpfade bei entscheidungsrelevanten Einsätzen (Bescheide, Einstufungen, Priorisierungen).
- Grundrechts-Folgenabschätzung – für „wichtige/High-Risk“ KI
- Vor Ersteinsatz in öffentlichen Stellen: Zweck/Betroffene, Risiken (z. B. Diskriminierung), Aufsichts- & Abhilfemaßnahmen dokumentieren. Vorlage/Fragebogen wird EU-weit bereitgestellt.
- Betriebsnachweise
- Protokolle/Logs, Änderungs- und Vorfallsmanagement, qualitätsgesicherte Datenquellen, Test-/Abnahmeberichte.
- Lieferanten-/Vertragsunterlagen
- Nachweise vom Anbieter (z. B. für GPAI: Dokumentation, Urheberrechts-Compliance, Sicherheit/Updates), Audit-/Exit-Klauseln.
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