Zum 1. Januar 2027 erlebt das Tarifwerk der Caritas die umfassendste Umstellung seit Jahrzehnten. Die OptiSo Gruppe und die WSW Gruppe begleiten Verbände und Einrichtungen schon heute durch diesen Wandel – mit fundiertem Fachwissen, praxiserprobten Werkzeugen und einem klaren Blick für das, worauf es jetzt ankommt. Als Vorreiter beim Thema AVR Caritas 2027 sorgen beide Partner dafür, dass aus einer komplexen Reform ein planbarer, rechtssicherer Prozess wird.
Worum geht es beim AVR Caritas?
Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes – kurz AVR Caritas – sind das eigene Tarifwerk der Caritas. Sie regeln Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und die Absicherung im Krankheitsfall für rund 700.000 Mitarbeitende in etwa 25.000 Einrichtungen und Diensten bundesweit. Anders als ein klassischer Tarifvertrag beruhen die AVR auf dem kirchlichen Arbeitsrecht: Sie werden nicht mit einer Gewerkschaft ausgehandelt, sondern von einer paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen und durch Bezugnahme Teil des Arbeitsvertrags. In ihrer Struktur orientieren sie sich an den Regelwerken des öffentlichen Dienstes.
Was ändert sich 2027?
Die AVR Caritas 2027 sind weit mehr als eine Anpassung im Detail. Im Kern steht eine neue, einheitliche Entgeltordnung, die sich strukturell stärker am TVöD orientiert. Die noch am alten Bundesangestelltentarif (BAT) angelehnten Strukturen werden aufgelöst – das schafft mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit, verändert aber zugleich die gewohnte Eingruppierungslogik grundlegend.
Für die Praxis bedeutet das:
- Aus „Vergütungsgruppen“ werden „Entgeltgruppen“ – mit umgekehrter Nummerierung. Von der bisherigen Gruppe lässt sich also nicht automatisch auf die neue schließen.
- Besonders für Mitarbeitende der bisherigen Anlagen 2, 2d und 2e ergeben sich weitreichende Änderungen. Ihre Überleitung in das neue System erfolgt nur auf Antrag.
- Die neue Entgeltordnung stellt stärker auf die tatsächlich auszuübende Tätigkeit ab. Bestehende Eingruppierungen sind damit keine selbstverständlich sichere Grundlage mehr.
- Wichtige Fristen rücken näher: Für Wechselanträge zum 1. Januar 2027 läuft die Antragsfrist im Herbst 2026 aus.
Kurz gesagt: Eingruppierungen müssen neu gedacht, Stellenbeschreibungen überprüft und Überleitungen sorgfältig gestaltet werden. Fehler in diesem Prozess können zu Nachzahlungen, Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen – genau hier setzt die gemeinsame Expertise von OptiSo und WSW an.
Das Angebot: Wissen, Bewertung und Rechtssicherheit aus einer Hand
Für interessierte und tarifgebundene Verbände und Organisationen bieten beide Partner ein aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket, das von der ersten Einordnung bis zur konkreten Umsetzung reicht:
- Seminare und Workshops vermitteln die neue Systemlogik praxisnah – von den Grundlagen der Entgeltordnung bis zu konkreten Überleitungsfragen.
- Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen schaffen die belastbare Grundlage für rechtssichere Eingruppierungen nach der neuen Entgeltordnung.
- Rechtsberatung sichert Einzelfälle und Überleitungsentscheidungen ab und hilft, typische Fallstricke der Reform zu vermeiden.
So greifen Qualifizierung, fachlich einwandfreie Bewertung und praktische Vorbereitung ineinander – die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Reform vor Ort tatsächlich gelingt.
OptiSo als Partner von WSW
Die OptiSo Gruppe und die WSW Gruppe arbeiten als Kooperationspartner eng und intensiv an den Themen des Arbeits- und Tarifrechts zusammen. OptiSo bringt dabei seine langjährige Erfahrung in Organisations- und Personalberatung, Stellenbewertung und Eingruppierung ein, WSW ergänzt mit spezialisiertem Seminar- und Beratungsangebot rund um die AVR Caritas. Gemeinsam decken die Partner als Vorreiter beim AVR Caritas 2027 die gesamte Bandbreite ab, die Einrichtungen jetzt benötigen.
Jetzt die Weichen stellen
Die AVR-Caritas-Reform 2027 zählt zu den größten tariflichen Umstellungen der vergangenen Jahre. Der beste Zeitpunkt, die fachlichen Grundlagen zu schaffen und die eigene Organisation vorzubereiten, ist nicht der 1. Januar 2027 – sondern jetzt.
Sie möchten wissen, was die Reform konkret für Ihre Einrichtung bedeutet? Sprechen Sie OptiSo und WSW an – wir begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur rechtssicheren Umsetzung.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns als Kooperationspartner:
Monique Schubert Geschäftsführerin OptiSo Public Sector Consulting
OptiSo: Ihr spezialisierter Partner für Beratung im öffentlichen Sektor | Große Str. 30 | 38116 Braunschweig
📧 personalberatung@optiso-consult.de 📞 0531 61 56 57 83
Claudia Fallert Leitung WSW-Campus
WSW-Campus GbR | Der führende Campus im Arbeits- und Tarifrecht | Franz-Volk-Straße 25 77652 Offenburg
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