Organisation und Personal
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Einige niedersächsische Beamte sollen den Resturlaub aus dem letzten Jahr später nehmen dürfen

Einige niedersächsische Beamte sollen ihren Resturlaub aus 2021 bis zum Beginn der Osterferien 2023 (27. März) nehmen dürfen. Das geht aus einem entsprechenden Verordnungsentwurf vor, wie die Staatskanzlei Hannover vergangene Woche mitteilte. Betroffen davon sind Beamte, die wegen der Gefährdung der ordnungsgemäßen Erledigung der Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ihren Urlaub aus dem Vorjahr nicht zum 30. September antreten können.

In der Mitteilung hieß es auch, dass wegen der Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung Resturlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr zum Teil nicht mehr rechtzeitig in Anspruch genommen werden könnten. So könnten v. a. Beamte in Gesundheitsämtern vor dem Verfall des Urlaubsanspruchs geschützt werden.

Des Weiteren soll für Beamte der Anspruch auf Sonderurlaub in diesem Jahr erhöht werden, wenn ein Kind schwer erkrankt ist oder ein Angehöriger gepflegt werden muss. Die Pandemie ist noch immer nicht vorbei, weshalb derartige Situationen in Zukunft häufiger auftreten könnten. Jedoch ist aktuell nicht bekannt, um wie viele Sonderurlaubstage es dabei konkret geht.