Vergabe
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Die nächste Wertgrenzenerhöhung – diesmal in Mecklenburg-Vorpommern

Auch das nordöstliche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat eine Änderung der Wertgrenzen für Beschaffungen auf Landes- sowie kommunaler Ebene beschlossen. Die Anpassung ist seit dem 03. März in Kraft.

Neue Wertgrenzen

Demnach liegt der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen nun bei einem Auftragswert von 100.000 Euro netto (bisher 5.000 Euro) sowie bei 150.000 Euro netto (bisher 10.000 Euro) bei Bauaufträgen. Bis zu diesen genannten Werten ist die Vergabe per Direktauftrag – also nach Aufforderung von mindestens drei Bietern, ein Angebot einzureichen – möglich. Überschreiten die Auftragswerte diese Grenzen, muss ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Die Änderungen erfolgen auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18. Dezember 2023.

Binnenmarktrelevanz und Mindestarbeitsbedingungen

Im Zuge der Erhöhung hat die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung der Wertgrenzen für die Erteilung von Direktaufträgen die Binnenmarktrelevanz des Auftrags zu prüfen sei, sofern der geschätzte Auftragswert 10 % des jeweils gültigen EU-Schwellenwerts übersteigt (bei Liefer- und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich von Sektorenauftraggebern 43.000 Euro; sonstige Liefer- und Dienstleistungen 21.600 Euro).

Wird dies vorliegend bejaht, ist eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung mindestens zehn Tage vor Auftragserteilung durchzuführen.

Auch das Tariftreue- und Vergabegesetz ist konsequent anzuwenden. Mithin geht die Vergabe von Direktaufträgen bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro (50.000 Euro bei Bauaufträgen) mit der Vereinbarung von Mindestarbeitsbedingungen nach den Abschnitten 3 bis 5 des TVgG M-V einher.

„Doppelter Gewinn“ für das Land

Wie der zuständige Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Wirtschaft, Dr. Wolfgang Blank, betonte sei die Senkung des administrativen Aufwands für öffentliche Auftraggeber und der gleichzeitig deutlich erleichterte Zugang zu Aufträgen von Kommunen und Land ein „doppelter Gewinn“ für Mecklenburg-Vorpommern.