Allgemein Finanzen und Steuern
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Gibt es doch noch Vereinfachungen zur Umsatzbesteuerung der interkommunalen Zusammenarbeit?

Die Rechtsauffassung des BMF zur interkommunalen Zusammenarbeit ist nicht zuletzt aufgrund des letzten BMF-Schreibens vom 14.11.2019 (BMF v. 14.11.2019, III C 2 – S 7107/19/10005 :011) relativ eindeutig: Wenn Kommunen im Rahmen von Wettbewerbsleistungen miteinander kooperieren, unterliegen die Leistungen genauso der Umsatzsteuer, wie bei privaten Marktteilnehmern. Zur Prüfung, ob die Kooperation umsatzsteuerpflichtig ist, hat eine…