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Öffentlicher Dienst 2024: Das kommt auf Beamte und Angestellte zu

In diesem Jahr bekommen Beschäftigte auf allen Ebenen mehr Geld – entweder durch die Zahlung einer Inflationsprämie und/oder durch tabellenwirksame Sockelbeträge und prozentuale Entgeltsteigerungen. Wann Angestellte und Beamte mit mehr Geld rechnen können, lesen Sie hier.

TVöD-Gehälter steigen zum 1. März 2024

Das Tarifergebnis der äußerst langwierigen Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sieht einen Mix aus Inflationsprämie von insgesamt 3.000 Euro, einen Sockelbetrag und einer einmaligen tabellenwirksamen Entgeltsteigerung vor. Im Detail bedeutet das:

– Januar 2024: 220 Euro Inflationsausgleich

– Februar 2024: 220 Euro Inflationsausgleich

– März 2024: Steigerung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 220 Euro

– März 2024: 5,5 Prozent mehr Gehalt der Tabellenentgelte

Die Gesamtsteigerung entspricht mindestens 340 Euro pro Monat, in einigen Entgeltgruppen beträgt die Erhöhung monatlich sogar 680 Euro. Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 11,5 Prozent, wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte. Zudem steigen die tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

TV-L-Gehälter steigen im November 2024

Auch die Beschäftigten der Länder im öffentlichen Dienst dürfen sich in diesem Jahr über mehr Geld freuen. Wie beim TVöD gibt es auch hier einen Mix aus Inflationsprämie, Sockelbetrag und Entgeltsteigerung, wenngleich sich die Staffelung ein wenig anders darstellt. Diese sieht wie folgt aus:

– Januar bis Oktober 2024: je 120 Euro Inflationsausgleich monatlich

– November 2024: Erhöhung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro

– Februar 2025: Steigerung der Entgelte um 5,5 Prozent

Besoldung Bund: Anpassung im März 2024

Bundesbeamte und Soldaten der Bundeswehr erhalten analog zum TVöD-Tarifergebnis eine Inflationsausgleichsprämie sowie eine Steigerung der Besoldung, die sowohl einen Sockelbetrag als auch eine prozentuale Steigerung vorsieht.

– März 2024: Anpassung der Besoldung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro

– März 2024: Erhöhung der angehobenen Besoldung um zusätzlich 5,3 Prozent

– 0,2 Prozent gehen in die Versorgungsrücklage

Besoldung Länder und Kommunen: Anpassung geplant – mit einer Ausnahme

In der Regel übertragen die Landesregierungen das TVL-Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten. Die Mehrheit der Länder hat auch für 2024 angekündigt, das Tarifergebnis mit Inflationsausgleich von 3000 Euro, Sockelbetrag und prozentualer Steigerung der Tabellenwerte zu übernehmen. Einzige Ausnahme ist das Land Baden-Württemberg. Dort plant die Landesregierung anstelle eines Sockelbetrags eine prozentuale Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent. Die Anpassung der Beamtenbesoldung soll dann zum 1. Februar 2025 um 5,6 Prozent erfolgen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert das Vorgehen der Landesregierung in Stuttgart. In allen anderen Ländern erfolgt die Anpassung dem Tarifergebnis entsprechend. Der DGB schreibt: „Die Vorstellungen des Landes stoßen bei uns auf deutliche Kritik. Insbesondere der Verzicht auf den im Tarifergebnis vorgesehenen Sockelbetrag von 200 Euro ist eine Fehlentscheidung. Durch die Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale Komponente des Tarifabschlusses komplett. Dies geht zu Lasten der Beamt*innen im mittleren und gehobenen Dienst, nach ersten Berechnungen der Gewerkschaftsseite bis A13 Stufe 7. Alle Besoldungsgruppen unterhalb dieser Stufe würden von einem Sockelbetrag mehr profitieren.“