Vergabe
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Bürokratie bei öffentlichen Ausschreibungen: Sachsen-Anhalt sieht Entlastung, die Praxis bleibt skeptisch

Öffentliche Ausschreibungen gelten bei vielen Unternehmen als aufwendig, formal und schwer zugänglich. Besonders kleine und mittlere Betriebe berichten immer wieder, dass sie für die Bearbeitung von Vergabeunterlagen erhebliche Zeit und Personalressourcen einsetzen müssen. Genau diese Kritik war Anlass einer Kleinen Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung hat darauf nun geantwortet — und kommt zu einem differenzierten Ergebnis.

Was war der Auslöser?

Ausgangspunkt der Anfrage waren Rückmeldungen aus Unternehmensbesuchen. Dort wurde geschildert, der bürokratische Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Teilweise müssten Unternehmen eigenes Personal allein dafür einsetzen, Vergabeunterlagen formal korrekt zu bearbeiten. Auch aus kommunaler Sicht wurde eine zunehmende Belastung kritisiert.

Die differenzierte Reaktion der Landesregierung

Die Antwort der Landesregierung fällt jedoch anders aus, als viele aus der Praxis vermuten würden. Nach ihrer Darstellung hat sich die Zahl verpflichtender Formblätter und Eigenerklärungen in den vergangenen Jahren nicht erhöht, sondern reduziert. Wo zusätzliche Merkblätter entstehen, etwa im Zusammenhang mit jährlich aktualisierten Mindeststundenentgelten bei der Tariftreue, sieht das Ministerium darin keinen zusätzlichen Bürokratieaufbau. Vielmehr sollen solche Hinweise Unternehmen Arbeit abnehmen, weil sie eigene Berechnungen erleichtern oder ersetzen.

Ganz vom Tisch wischt die Landesregierung die Kritik allerdings nicht. Sie erkennt an, dass Vergabeunterlagen für Unternehmen umfangreich und komplex sein können. Die Ursachen sieht sie aber weniger in landeseigenen Vorgaben als in der Struktur des Vergaberechts selbst. Öffentliche Beschaffung bewegt sich in einem mehrstufigen Rechtsrahmen aus EU-Recht, Bundesrecht, Landesrecht und Haushaltsrecht. Gerade dadurch entstehen Anforderungen, die das Land nur begrenzt beeinflussen kann.

Die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Als Entlastung verweist Sachsen-Anhalt vor allem auf die jüngste Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes. Eine wichtige Rolle spielt das in diesem Zuge eingeführte Bestbieterprinzip. Es soll verhindern, dass alle Bieter bereits frühzeitig umfangreiche Nachweise vorlegen müssen. Stattdessen werden bestimmte Unterlagen nur vom aussichtsreichsten Bieter verlangt. Für Unternehmen kann das Verfahren dadurch spürbar schlanker werden, weil nicht jeder Teilnehmer denselben Nachweisaufwand betreiben muss.

Ein weiterer Ansatz ist die Präqualifikation. Unternehmen können ihre Eignung einmal nachweisen und können diesen Nachweis anschließend in weiteren Vergabeverfahren nutzen. Das kann wiederkehrende Abfragen reduzieren und gerade Betrieben helfen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Eine bundesweite zentrale Nachweisdatenbank hält die Landesregierung dagegen für wenig praktikabel, unter anderem wegen der Einbindung ausländischer Bieter in EU-weiten Verfahren.

Die Bedeutung der E-Vergabe

Auch die elektronische Vergabe ist nach Angaben des Landes inzwischen der Regelfall. Sie deckt in Sachsen-Anhalt alle Verfahrensschritte ab — von der Bekanntmachung bis zur Beauftragung. Das ist ein wichtiger Fortschritt, löst aber nicht automatisch jedes Bürokratieproblem. Digitale Verfahren können Abläufe vereinfachen. Werden jedoch zu viele Informationen, Nachweise oder Erklärungen verlangt, bleibt der Aufwand bestehen — nur eben in elektronischer Form.

Relevanz für Vergabestellen

Für die Praxis zeigt die Antwort vor allem eines: Bürokratieabbau im Vergaberecht ist kein Thema, das sich allein über die Zahl der Formblätter beurteilen lässt. Entscheidend ist, wie verständlich Unterlagen aufgebaut sind, wie oft dieselben Nachweise abgefragt werden, wann sie vorzulegen sind und wie gut digitale Verfahren tatsächlich funktionieren. Weniger Pflichtformulare sind ein Fortschritt. Für Unternehmen zählt aber am Ende, ob ein Verfahren insgesamt einfacher, schneller und kalkulierbarer wird.

Geplante Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Positiv ist, dass Sachsen-Anhalt weitere Schritte angekündigt hat. Noch im Jahr 2026 sollen Teile des Tariftreue- und Vergabegesetzes evaluiert werden, insbesondere die Vorschriften zu Kontrollen und Sanktionen. Das bietet die Chance, Rückmeldungen aus Unternehmen, Kommunen und Vergabestellen aufzunehmen und das Landesvergaberecht praxisnäher weiterzuentwickeln.

Die Kleine Anfrage macht damit einen bekannten Zielkonflikt sichtbar: Vergabeverfahren müssen transparent, rechtssicher und kontrollierbar sein. Gleichzeitig dürfen sie Unternehmen nicht durch übermäßige Formalia abschrecken. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nur attraktiv, wenn Aufwand und Auftragschance in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Fazit: Bürokratie bemisst sich nicht nur anhand der Formalia

Sachsen-Anhalt verweist zu Recht auf bereits erreichte Entlastungen. Die Kritik aus der Praxis sollte dennoch ernst genommen werden. Denn Bürokratie wird nicht nur an Formularzahlen gemessen, sondern daran, wie Verfahren im Alltag erlebt werden. Genau dort entscheidet sich, ob öffentliche Beschaffung für Unternehmen zugänglich bleibt — oder ob gute Anbieter den Aufwand scheuen und dem Wettbewerb fernbleiben.