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Seminar zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Heute hat Mathis Balthasar, Leiter unserer OptiSo-Vergabestelle, erstmals in einem Seminar über das neue Vergabebeschleunigungsgesetz gesprochen – ein Thema, das für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen, Fachämter und kommunale Unternehmen gleichermaßen hohe praktische Relevanz hat. Dieses wurde in Kooperation mit der Kommunalakademie Deutschland durchgeführt.

Ziel der Reform ist es, öffentliche Beschaffungen einfacher, schneller und weniger bürokratisch zu gestalten. Gerade in der Verwaltungspraxis kommt es nun darauf an, die neuen Spielräume rechtssicher zu nutzen.

Vergabegrundsätze gelten nach wie vor

Eine zentrale Botschaft des Seminars lautete: Das Vergabebeschleunigungsgesetz bedeutet keine Abkehr von den Grundprinzipien des Vergaberechts. Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Mittelstandsschutz bleiben weiterhin verbindlich. Beschleunigung darf also nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden. Vielmehr geht es darum, Verfahren besser vorzubereiten, Nachweisaufwand gezielter zu reduzieren und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Relevanz des Losgrundsatzes

Besonders intensiv diskutiert wurde der neue Umgang mit dem Losgrundsatz. Die Losvergabe bleibt weiterhin der Regelfall und damit ein wichtiges Instrument des Mittelstandsschutzes. Zugleich eröffnet die Reform zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere bei wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen von einer Losaufteilung abzusehen. Für die Praxis ist dabei entscheidend: Eine Gesamtvergabe muss konkret begründet werden. Pauschale Hinweise auf Zeitdruck oder Beschleunigung reichen nicht aus.

Eignung und Zuschlag

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Eignungsprüfung und den Zuschlagskriterien. Das Gesetz setzt wichtige Impulse für verhältnismäßige Anforderungen, den stärkeren Einsatz von Eigenerklärungen und einen besseren Zugang kleiner, mittlerer und junger Unternehmen. Vergabestellen sollten künftig noch genauer prüfen, welche Nachweise wirklich erforderlich sind und welche Anforderungen den Wettbewerb unnötig verengen könnten.

Die Organisationsfrage steht im Mittelpunkt

Das Fazit des Seminars war daher eindeutig: Das Vergabebeschleunigungsgesetz schafft echte Chancen für effizientere Verfahren. Diese Chancen wirken aber nur, wenn Verwaltungen ihre internen Abläufe, Dienstanweisungen, Checklisten und Vergabevermerke anpassen. Beschleunigung ist damit nicht allein eine Rechtsfrage, sondern vor allem eine Frage guter Organisation.

Die abschließende Leitformel bringt es auf den Punkt:

Das Vergabebeschleunigungsgesetz erlaubt schnellere Vergaben – aber keine schlechter begründeten Vergaben.

Wer den Rechtsrahmen sauber bestimmt, neue Erleichterungen gezielt nutzt, den Mittelstandsschutz im Blick behält und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert, kann Vergabeverfahren tatsächlich beschleunigen und zugleich rechtssicher gestalten.

Wir unterstützen Sie gerne

Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz soll den Vergabestellen bzw. öffentlichen Auftraggebern Entlastung bringen und die Durchführung von Vergabeverfahren vereinfachen. Wenn Sie sich jedoch bzgl. der Anwendung respektive der Umsetzung der neuen Richtlinien unsicher sind und Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.

Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Durchführung Ihrer Ausschreibungen. Egal, welcher Auftragswert, egal, welche Auftragsart. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen persönlichen Austausch gerne per E-Mail: vergabestelle@optiso-consult.de