2b UStG / TCMS Finanzen und Steuern
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Bund plant Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre

Das Bundesfinanzministerium hat am 15. November 2022 gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass das Ministerium an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen arbeitet, mit welcher die bestehende Übergangsregelung um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können dann das alte Umsatzsteuerrecht voraussichtlich noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden.

Der Deutsche Städtetag wies in dem Informationsschreiben darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit der Verlängerung als hoch einzuschätzen ist, da das Ministerium bereits an der Ausarbeitung einer entsprechenden Formulierungshilfe für die Regionsfraktionen arbeitet. Analog zu der vergangenen Verlängerung soll diese Verlängerung automatisch erfolgen, sodass die Optionsfrist ausdrücklich widerrufen werden müsste.

Weitere Details sind bisher nicht bekannt.

Tax-Compliance

Mit der voraussichtlichen Verlängerung der Optionsregelung wurde wertvolle Zeit geschaffen. Wir alle haben gemerkt, dass die Auslastung der Kämmerei gerade in der zweiten Jahreshälfte viel Druck bei den Kommunen erzeugt hat.

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