Die vorübergehende Absenkung der Besoldung von bestimmten Beamten und Richtern in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss vom 16. Oktober. Das Land hatte Ende 2012 als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts beschlossen, unter anderem bei Richtern der Besoldungsgruppe R1 Grundgehalt und Amtszulagen drei Jahre lang um acht Prozent zu reduzieren.
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