Kommunale Wahlbeamte – insbesondere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – stehen ständig im Fokus der Öffentlichkeit. Kaum ein Thema ist dabei so heikel wie das der Neben’tätigkeiten: Ob Aufsichtsratsmandate, Vortragstätigkeiten oder andere Nebenbeschäftigungen – Diskussionen über Interessenkollisionen, dienstliche Konflikte oder politische Angriffe sind vorprogrammiert.
Am 19. Mai 2026 führte OptiSo in Kooperation mit NST Wissenstransfer ein praxisorientiertes Seminar zum Thema Neben’tätigkeiten von Bürgermeisterinnen und kommunalen Wahlbeamten durch. Referent war Dipl.-Verw. (FH) Bernd Schröder – ehemaliger stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Personal bei der Stadt Wolfsburg und ausgewiesener Experte für das Beamtenrecht.
Worum ging es?
Bürgermeisterinnen und Wahlbeamte müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Neben’tätigkeiten genau kennen. Das Seminar war speziell auf die Besonderheiten der Dienstverhältnisse kommunaler Spitzenbeamter in Niedersachsen zugeschnitten und vermittelte praxisnahe Rechts- und Methodenkenntnisse. Berücksichtigt wurden dabei auch die seit dem 01.12.2024 geänderten Vorschriften der Niedersächsischen Neben’tätigkeitsverordnung (NNVO).
Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars
Das Seminar beleuchtete alle wesentlichen Aspekte des Neben’tätigkeitsrechts für kommunale Wahlbeamte. Im Mittelpunkt standen folgende Themen:
Begriff der Nebentätigkeit (Nebenamt und Nebenbeschäftigung) sowie Abgrenzung zu Haupttätigkeit und Ehrenämtern
Rechtsfolgen bei öffentlichen Ehrenämtern
Rechtsfolgen bei Neben’tätigkeiten im öffentlichen Dienst
Kommunalverfassungsrechtliche Bestimmungen bei Nebentätigkeiten
Neben’tätigkeitsvergütung und Ablieferungspflicht (inkl. der erhöhten Ablieferungsgrenzen ab 01.12.2024)
Haftungsrisiken bei der Ausübung von Neben’tätigkeiten
Benutzung von Dienstwagen bei Neben’tätigkeiten
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Das Seminar behandelte das Neben’tätigkeitsrecht auf Basis des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG), der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) sowie der Niedersächsischen Neben’tätigkeitsverordnung (NNVO). Besonderer Fokus lag auf den Änderungen ab dem 1. Dezember 2024: Der Katalog der öffentlichen Ehrenämter wurde erweitert und die Ablieferungsgrenzen für Neben’tätigkeitsvergütungen angehoben.
Zielgruppe
Das Seminar richtete sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, kommunale Wahlbeamte sowie Führungskräfte aus dem Personalbereich. Es bot praxisnahe Orientierung für alle, die in Kommunalverwaltungen Verantwortung tragen und rechtssicher handeln möchten.
Über den Referenten
Bernd Schröder ist Diplom-Verwaltungswirt (FH) und verfügt über langjährige Erfahrung als stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Personal bei der Stadt Wolfsburg. Zusätzlich war er Lehrbeauftragter für Beamtenrecht und Personalwirtschaft am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hannover und Braunschweig. Als Autor mehrerer Fachaufsätze und Berater für Beamtenrechtsfragen zählt er zu den anerkannten Experten auf dem Gebiet des kommunalen Beamtenrechts in Niedersachsen.
Ihr Interesse geweckt?
OptiSo begleitet Kommunen und öffentliche Institutionen bei Fragen rund um Personal, Organisation und Recht. Wenn Sie Interesse an weiteren Seminaren oder einer individuellen Beratung zum Thema Beamtenrecht und Nebentätigkeiten haben, sprechen Sie uns gerne an. Weitere Informationen zu kommenden Terminen finden Sie auch auf der Website unseres Kooperationspartners NST Wissenstransfer.






