Finanzen und Steuern
Voraussichtliche Lesezeit: 2 Minuten

Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform in Zeiten der Corona-Krise

Die finanzielle Ausstattung vieler deutscher Kommunen befindet sich nicht erst seit dem Auftreten der Corona-Pandemie in der Krise. Jedoch werden durch diese die systemischen Schwächen des derzeitigen Gewerbesteuersystems erneut zum Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Das betrifft vor allem dessen Konjunkturanfälligkeit.

Eine Reform sollte allerdings nicht nur kurzfristig den Weg aus der Krise zeigen, sondern langfristig angelegt sein.

Was ist das Ziel einer Gemeindefinanzreform?

Für Kommunen ist es aufgrund ihres recht starren Aufgabenspektrums wichtig, dass sie für die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben auf verlässliche Einnahmequellen zurückgreifen können, die weitgehend konjunkturunabhängig sind.  
Die Nutzer kommunaler Leistungen müssen adäquat an der Finanzierung dieser Leistungen beteiligt werden, um eine Anspruchsinflation zu vermeiden.

Verfassungsrechtliche Grenzen einer Gemeindefinanzreform

Oberste Priorität bei der Umsetzung einer solchen Reform hat die Berücksichtigung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Finanzautonomie der Gemeinden sowie die Prinzipien der fiskalischen Gruppenäquivalenz und der demokratischen Partizipation.

Wie ist der Stand der Reformbemühungen?

Bereits im Jahr 2010 wurde eine Gemeindefinanzkommission von der Bundesregierung eingesetzt, die jedoch ihre Arbeiten ein Jahr später ergebnislos beendete. Die meisten Reformbemühungen scheiterten am Widerstand der Kommunen. Da jedoch die Corona-Krise nicht für praktisch alle Wirtschaftsbranchen sondern auch für die Kommunen immense finanzielle Einschnitte zur Folge hatte, muss eine entsprechende Gemeindefinanzreform zeitnah umgesetzt werden.

Vorschlag des IDW: Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (kurz: IDW) schlägt daher vor, dass die Gemeinden zum Ausgleich für die wegfallende Gewerbesteuer – d. h. einkommensneutral – das Recht erhalten sollten, eine Annexsteuer zu erheben. Diese soll demnach in Form eines hebesatzunabhängigen Zuschlags auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer der in der Gemeinde wohnenden Bürger und der dort ansässigen Unternehmen eingeführt werden. Des Weiteren soll der bestehende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um den derzeitigen Anteil an der Einkommensteurer erhöht werden, der durch die vorgeschlagene Reform entfällt. Der Kreis derer, von denen die Annexsteuer erhoben wird, soll auf alle Nutzer kommunaler Leistungen ausgedehnt werden.

Wenn Sie sich zu dieser Thematik weiterführend informieren möchten, gelangen Sie hier zum vollständigen Positionspapier des IDW:

IDW Positionspapier_ Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform in Zeiten der Corona-Krise