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Stellenbemessung im Bauamt nach HOAI

Während der Personalbedarf im „Verwaltungsbereich“ relativ genau berechnet werden kann, so ist in der technischen Bauverwaltung die indirekte Methode nach der Heranziehung der HOAI ein zweckmäßiges Verfahren.

Im Rahmen der Heranziehung der HOAI wird unterstellt, dass Architekten-, bzw. Ingenieurbüros über die Honorare, die sie gemäß HOAI erhalten, nicht nur die eingesetzten Personalkosten, sondern auch die Kosten für Steuern und Unternehmergehalt (inkl. Gewinn) erwirtschaften. Bei diesem Verfahren ist davon auszugehen, dass ein wirtschaftlicher/effizienter Personaleinsatz dann unterstellt werden kann, wenn die gleiche Leistungsmenge erbracht wird, die von einem privaten Architekten- oder Ingenieurbüro mindestens kostendeckend erbracht werden würde.

Das HOAI-Bemessungsverfahren lässt sich in vier Phasen gliedern:

Phase 1 – Ermittlung der (anrechenbaren) Baukosten

Phase 2 – Ermittlung der zu den Baukosten gehörigen Honorarsätze gem. HOAI

Phase 3 – Anrechnung eines Belastungszuschlages für kommunale Spezifika und Projektsteuerung

(je nach Zusammenarbeit mit oder ohne externer Büros)

Phase 4 – Berechnung des Personalbedarfs

(Spiegelung an den eigenen Bruttopersonalkosten zzgl. Overheadzuschlag)

Das Verfahren lässt sich überall dort einsetzen, wo Arbeiten durchgeführt werden, die durch die HOAI abgebildet werden und liefert valide Ergebnisse.

Um Ihre Personalkapazitäten zu planen, können Sie aus dem Verfahren auch Kennzahlen ableiten. Beispielsweise können Sie für die Vorbereitung Ihrer politischen Vorlagen zu Bauprojekten den dafür notwendigen Stellenbedarf ableiten und diesen der Politik gleich mit „an die Hand“ geben.