Allgemein Finanzen und Steuern
Voraussichtliche Lesezeit: 1 Minute

Änderung der Anlagen 11 bis 13 (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Teil-Ergebnis- und Finanzrechnung) vom 23.10.2019 durch das Nds. MI – Bestätigung unserer Rechtsauffassung

Im April haben wir Niedersachsens Kämmerer zu den Auswirkungen der KomHKVO auf den Jahresabschluss informiert und ihnen zwei Praxistipps „an die Hand“ gegeben. Konkret ging es um die Rechtsauslegung der OptiSo zum „Plan-Ist-Vergleich“ der Ergebnisrechnung im Anhang des Jahresabschlusses.

Unser Mailing führte zu einigen Nachfragen beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI), welches daraufhin die Rechtsauffassung von Herrn Batzik von OptiSo bestätigte. Mit Änderung der Anlagen 11 bis 13 (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Teil-Ergebnis- und Finanzrechnung) vom 23.10.2019 wurden so durch das MI folgende Änderungen bekannt gegeben:

• im Muster 11 wird explizit auf einen Vergleich Ansatz – Ergebnis (Vergleich zwischen den Jahresergebnissen und den Haushaltsansätzen gemäß § 54 KomHKVO) verwiesen und
• das Muster 12 wurde wieder um die Zeilen 38 – 42 erweitert, so dass ein Abgleich mit den liquiden Mitteln problemlos möglich ist.

Auch diese Thematik hatten wir bereits mit unserem Praxistipp versucht für Sie praktikabler zu gestalten und somit auf die (für uns) nicht nachvollziehbare Verkürzung hingewiesen.

Sollten Sie Beratung, Unterstützung oder Vorschläge zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder kommunalen Gesamtabschlusses benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Ansprechpartner für die Doppik in unserem Hause:

Herr Ralf Batzik, Kontaktdaten: https://www.optiso-consult.de/optiso-team/#batzik