Allgemein Finanzen und Steuern
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Verwaltungskostenpauschalen in Mietverträgen lt. BGH unwirksam

Vermieter dürfen im Mietvertrag keine Verwaltungskostenpauschale vereinbaren, die vom Mieter zu tragen ist. Neben der Nettokaltmiete können nur Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden – und zwar jene Kostenpunkte, welche die Betriebskostenverordnung auflistet. Verwaltungskosten sind nach der Verordnung allerdings explizit keine Betriebskosten.

Nicht nur private Vermieter arbeiten mit dieser Kostenposition, sondern auch Kommunen. Nach dem Urteil des BGH sollte diese Praxis überdacht werden.

Hier der Link zum Ursprungsartikel:

https://www.hausundgrund-hilden.de/aktuelles/einzelansicht/bgh-verwaltungskostenpauschale-im-mietvertrag-ist-unwirksam-4410/